Gerthe. . Ortstermin mit der Polizei auf der Landmarke Lothringen: Im Landschaftsschutzgebiet Zugang nur für Fußgänger gestattet. Kontrollen angekündigt.
Ganz eindeutig war es für die Polizei zunächst nicht, der Ortstermin entwickelte sich zu einer Spurensuche. Mit zunehmend schönem Wetter wird Anwohnern vom Bövinghauser Hellweg schnell wieder die Wochenendidylle in ihren Hausgärten verleidet. Denn die liegen zum Teil in Richtung Südost, Richtung Bergehalde Lothringen. Die sich sonst in der Mitte von „Nichts“ erhebt. Außer: Sie wird von Motorradfahrern für Geländeausritte entdeckt. Der Lärm dringt von dieser erhöhten Stelle aus bis in die Siedlung.
Das ist der Polizei nicht unbekannt, dem Ordnungsamt auch nicht, und auch im Amtshaus an der Heinrichstraße ist das nicht unbekannt. Summa summarum seit sechs Jahren kommen die Beschwerden, sie haben auf jeden Fall eine Dimension, eine Berechtigung. Und es gibt berechtigte Hoffnung, dass zumindest die Polizei der Wache Langendreer nun häufiger an der Kirchharpener Straße und der Straße An der Halde genauer hinsieht und -hört.
Wachleiter Rolf Brüggemann beruhigte beim Ortstermin gemeinsam mit dem Bezirksbeamten Heinrich Nau, auf jeden Fall bei wieder auftretenden Lärmbelästigungen durch Motorräder auf der Halde der Polizei Bescheid zu geben, womöglich mit Kennzeichen der fraglichen Fahrzeuge oder beteiligter Transporter. Denn wenn Streifenwagen und Beamte in Uniform erkennbar sind, dürften Gelände-Biker kaum zu halten sein, sprich: Sie verschwinden schnell über Trampelpfade unerkannt im Dickicht.
Rechtslage ist eindeutig geklärt
Nach intensiver Ortsbegehung rund um die Halde ist die Rechtslage für den Wachleiter jedenfalls eindeutig geklärt: Landschaftsschutzgebiet und ausdrücklich nur für Fußgänger. Damit müssen sogar Radfahrer hier absteigen.
Mit motorisierten Fahrzeugen ist hier grundsätzlich „Stop!“ vorgeschrieben, wer erwischt wird, wird belangt, wenn zusätzlich Beschwerden über Lärm vorliegen, mehrfach.
Versprechen wollte und konnte er damit allerdings nichts. Denn genau wie der Außendienst des Ordnungsamtes können die Beamten der Polizei nicht ständig in gewünschter Personalstärke überall vor Ort sein. „Und wir müssen schon Prioritäten setzen“, erklärt Brüggemann. Gefahrenlagen, Unfälle oder ähnliche Vorfälle gehen vor. Zehn Einsätze im laufenden Jahr sind rund um das Lothringen-Areal jedenfalls schon aktenkundig. Und zunächst würden die Beamten schon zusehen, die Belästigungen per Ermahnung oder Verwarnung abzustellen, bevor eine „Ordnungswidrigkeit“ daraus wird. Je nach festgestelltem Vergehen könnten hier für Motorradfahrer abseits der Straße Strafen bis zu 500 Euro fällig werden.
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Die Anwohner zeigten sich angesichts des jahrelangen Vorlaufs skeptisch, „aber Hauptsache, es passiert endlich was“. Selbst die Beschilderung „nur für Fußgänger“ am Kreisel Kirchharpener Straße habe man regelrecht erkämpfen müssen.
„Dieser besonders schutzwürdige Bereich“, meint Brüggemann, könnte mit einer ergänzten, deutlicheren Beschilderung entlang der Umgehungsstraße noch deutlicher geschützt werden.