Bochum. . Streit um eine Konto-Auflösung bei der Sparkasse: Ein 87-Jähriger sollte dafür persönlich erscheinen. Der Schwiegersohn wehrte sich – mit Erfolg.
Sechs Jahrzehnte war Günter Hoffmann Kunde der Sparkasse. Doch um das Konto des 87-Jährigen aufzulösen, bedurfte es wochenlanger Anstrengungen seiner Familie. Die Angelegenheit ist inzwischen vom Tisch. Die Frage bleibt: Wann und warum müssen auch alte, gebrechliche, gar demente Kunden persönlich am Schalter erscheinen?
„Schon heftig, wie mit uns umgegangen wurde“, sagt Friedhelm Ernst (59). Seit 2016 lebt sein Schwiegervater im Altenheim. Der Polizeibeamte und seine Frau regeln die Geldgeschäfte, u.a. Zuzahlungen an die Apotheke. „Die Überweisungen waren für uns immer umständlich. Deshalb einigten wir uns mit den Schwiegereltern, dass Vaters Konto aufgelöst und das Geld an meine Frau übertragen wird, die die Zahlungen dann bequem per Online-Banking vornehmen kann.“
Ein Liegendtransport hätte beauftragt werden müssen
Per Brief an die Sparkasse kündigte Günter Hoffmann im Februar sein Girokonto und bat um die Überweisung des Guthabens (Ernst: „rund 3000 Euro“) auf das Konto der Tochter. Wenig später der Rückruf: „Der Sparkasse reichte der Brief nicht. Mein Schwiegervater müsse persönlich vorbeikommen“, schildert der Schwiegersohn und ärgert sich: „Warum wird die Willenserklärung nicht akzeptiert? Stattdessen werden alte Menschen in eine Geschäftsstelle gezwungen.“
Bei dem 87-Jährigen wäre dies besonders problematisch gewesen. Friedhelm Ernst: „Vater ist geistig noch topfit, aber immobil. Wir hätten dafür einen Liegendtransport beauftragen müssen.“
Sparkasse: Schutz der Kunden hat Priorität
Die Sparkasse bekräftigt ihr Vorgehen. „Der Schutz des Kunden hat Priorität. Wir müssen uns immer sicher sein, dass der Auftrag vom Kontoinhaber oder einem Verfügungsberechtigen erteilt wird – gerade wenn es um das Übertragen eines Guthabens geht“, betont Sprecherin Sabine Raupach-Strohmann.
Auch wenn heute vieles online oder telefonisch erledigt werden kann, sei „in bestimmten Fällen das persönliche Erscheinen unumgänglich“: auch, um die Sparkasse selbst zu schützen. „Deshalb sollte jeder Kunde rechtzeitig mit einer Verfügungsberechtigung oder Vorsorgevollmacht für den Fall vorsorgen, dass er persönlich dazu nicht in der Lage ist.“
Günter Hoffmann blieb der Weg zur Sparkasse letztlich erspart. „Wir konnten das Konto dann doch ohne seine persönliche Vorsprache auflösen“, sagt Friedhelm Ernst. „Dazu war aber ein langer Kampf nötig.“