Bochum. Das Verwaltungsgericht hat die Genehmigung für ein Projekt an der Heinrich-König-Straße bestätigt. Anwohner gehen in Berufung. Sie fürchten Lärm.

Gebaut werden sollte an der Heinrich-König-Straße eigentlich schon im August. Eine Klage von Anwohnern gegen die von der Stadt erteilten Baugenehmigung legte damals das Vonovia-Projekt auf Eis. Nun aber sollen die Bagger rollen, nachdem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen über einen Eilantrag der Anwohner abschlägig entschieden hat. Die Genehmigung sei rechtens, so das Gericht. Nach Ostern will Vonovia daher bauen.

Lärmgutachten zu wenig gewürdigt

Die „ersten vorbereitenden Arbeiten“, wie es beim Unternehmen heißt, „sind schon abgeschlossen“. Zu Deutsch: Bäume wurden gefällt, um Platz für drei Familienhäuser mit 44 Wohnungen zu machen. Die in Gelsenkirchen unterlegenen Anwohner haben derweil bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster eingelegt. Bis nächste Woche wird Kläger und Rechtsanwalt Jürgen Fahnenstich die Begründung ausarbeiten. Denn: „Wir sehen den Fall natürlich anders als das Gericht“, so Fahnenstich.

Direkt an der Straße postiert

Er kritisiert, dass das von den Klägern beauftragte Lärmgutachten so gut wie nicht berücksichtigt worden sei. In dem Gutachten stehe, dass die direkt an der Straße platzierten, insgesamt 106 Meter langen Mehrfamilienhäuser eine Spiegelschallwirkung erzeugen würden, die Werte eines Industriegebiets erreichten und gesundheitsschädlich sein könnten. Doppelhaushälften, gegen deren Bau die Nachbarschaft nichts einzuwenden hätten, würden diese Wirkung nicht erzeugen.

„Im zumutbaren Bereich“

Das Gericht argumentiert anders und stützt die von der Stadt erteilte Baugenehmigung. Angesichts der ohnehin großen Lärmbelastung auf der Heinrich-König-Straße mit 4,4 Millionen Autos jährlich liege die zusätzlich zu erwartende Belastung im zumutbaren Bereich.

10 600 Fahrzeuge täglich

Das Verwaltungsgericht hat sich in Sachen Heinrich-König-Straße an der EU-Lärmkartierung aus dem Jahr 2013 orientiert.

Es ist in seiner Beurteilung von dem dort genannten Maximalwert von 4,4 Millionen Fahrzeugen, durchschnittlich etwa 12 054 täglich, ausgegangen. Bei der jüngsten Verkehrszählung in der Nähe des Baugebiets hatte die Stadt im Oktober 2013 täglich 10 600 Fahrzeuge festgestellt.

Das Verwaltungsgericht beschäftigt sich derweil demnächst erneut mit einem „Bochumer Fall“. Es verhandelt über die Klage von 18 Anwohnern am Krüzweg in Dahlhausen. Die hatten vor knapp zwei Jahren geklagt, weil sie 350 000 Euro als Vorauszahlung für den endgültigen Ausbau ihrer Straße bezahlen mussten, bestreiten aber, dass es sich um einen Ersterschließung handelt. Um ähnliche Fälle geht es auch „Auf der Prinz“ (156 000 Euro) und in der Flottmannstraße (493 000 Euro), bei denen sich die Stadt ebenfalls Klagen ausgesetzt sah und sieht.

Anwohner fühlen sich durch OVG gestärkt

Alle Anwohner fühlen sich nun durch ein Urteil des OVG Münster gestärkt, in dem sinngemäß heißt, Kommunen müssten sich darauf einstellen, „dass Erschließungsbeiträge und wohl auch Anschlussbeiträge 30 Jahre nach Erfüllung der technischen Herstellungsmerkmale nicht mehr erhoben werden können“, wie der Städte- und Gemeindebund NRW kommentiert.