Die CDU beschäftigt sich mit der Situation eines innenstadtnahen gutbürgerlichen Wohnquartiers. „Der Zustand der Straßendecken im denkmalbereichsgeschützten Stadtparkviertel ist stellenweise verheerend und in keinster Weise angemessen. Hier ist die Stadt in der Pflicht, das historische Kopfsteinpflaster wiederherzustellen“, kritisiert der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Roland Mitschke. Aufgrund der städtebaulichen Attraktivität und der Baugeschichte hat der Rat für das Stadtparkviertel eine Denkmalbereichssatzung erlassen. Für die privaten Eigentümer gebe es Auflagen, auf deren Einhaltung auch seitens der Stadt geachtet werde.

Die CDU beschäftigt sich mit der Situation eines innenstadtnahen gutbürgerlichen Wohnquartiers. „Der Zustand der Straßendecken im denkmalbereichsgeschützten Stadtparkviertel ist stellenweise verheerend und in keinster Weise angemessen. Hier ist die Stadt in der Pflicht, das historische Kopfsteinpflaster wiederherzustellen“, kritisiert der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Roland Mitschke. Aufgrund der städtebaulichen Attraktivität und der Baugeschichte hat der Rat für das Stadtparkviertel eine Denkmalbereichssatzung erlassen. Für die privaten Eigentümer gebe es Auflagen, auf deren Einhaltung auch seitens der Stadt geachtet werde.

Damit solle, so die CDU, die Attraktivität dieses Viertels auf Dauer gesichert werden. In einer Reihe von städtischen Straßen dort ist bzw. war das historische Kopfsteinpflaster prägend. Am Zustand der Straßendecken sei erkennbar, dass die Stadt als Eigentümerin der Straßen (z.B. Uhlandstraße, Schillerstraße – Höhe Europaplatz) „offensichtlich für sich keine Verpflichtung aus der Denkmalbereichssatzung erkennt“, vermutet Mitschke und fordert die Verwaltung auf, ihrer Verantwortung genau so nachzukommen, wie sie es von Privatanliegern erwarte.