Zum Jahreswechsel gehört das Silvesterfeuerwerk. Dafür gibt es feste Regeln. Um das alte Jahr zu verabschieden, dürfen an zwei Tagen Kracher und Raketen, also handelsübliches Silvesterfeuerwerk der Kategorie 2, abgebrannt werden: am 31. Dezember und am 1. Januar.
Zum Jahreswechsel gehört das Silvesterfeuerwerk. Dafür gibt es feste Regeln. Um das alte Jahr zu verabschieden, dürfen an zwei Tagen Kracher und Raketen, also handelsübliches Silvesterfeuerwerk der Kategorie 2, abgebrannt werden: am 31. Dezember und am 1. Januar.
Verkauft werden dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 noch bis zum 31. Dezember. Abgebrannt werden dürfen sie nur von Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten. Aufgrund des Lärms, der durch das Silvesterfeuerwerk entsteht, bittet das Umweltamt darum, Feuerwerkskörper nur in der Silvesternacht abzubrennen. Verstöße können mit einem Verwarnungsgeld bis zu 35 Euro und höher belegt werden.
Immer wieder kommt es zudem beim Abbrennen nicht zugelassener Feuerwerkskörper zu schweren Unfällen. Dabei können Menschen das Augenlicht und das Hörvermögen verlieren und sich verletzten. Daher sollten nur geprüfte Feuerwerksartikel gekauft werden. Zu erkennen sind sie an der CE-Kennzeichnung oder am BAM-Prüfsiegel. Es wird von der Bundesanstalt für Materialprüfung vergeben.
Weitere Tipps: Sicherheitshinweise genau lesen und beachten; Sicherheitsabstand, insbesondere zu Personen einhalten; sich nach dem Zünden von Raketen und Fontänen schnell entfernen; Raketen und Fontänen nicht unter Bäumen, Überdachungen zünden; „Blindgänger“ nie erneut zünden; keine Basteleien mit Feuerwerkskörpern; Fenster und Türen schließen; Haustiere in einem ruhigen Raum unterbringen.
Abgebrannte Raketen und Böllerreste sind nach dem Knallen Abfall. So bleibt jede Menge Unrat nach dem Jahreswechsel liegen. Um niemanden zu gefährden, sind Flaschen, Glasscherben oder leere Abschussbatterien von Fahrbahnen möglichst noch in der Nacht zu entfernen oder erst gar nicht dort zu platzieren. Sie könnten auch Rettungsfahrzeuge behindern, rechtzeitig zu den Einsatzorten zu gelangen