Bochum. . Der neue Doppelhaushalt der Stadt Bochum hat ein Volumen von 1,44 Milliarden Euro. Die Kämmerin sieht gute Chancen für Genehmigung.

Mit der Empfehlung an den Rat, nächste Woche die Satzung für den Doppelhaushalt 2018/2019 zu verabschieden, hat der Haupt- und Finanzausschuss am Mittwoch die mehrstündigen Beratungen über Bochums Finanzen abgeschlossen. Mit der Koalitionsmehrheit stimmten SPD und Grüne für den Etat, der ein Volumen von knapp 1,44 Milliarden Euro hat. Er hat nach Aussagen von Kämmerin Eva Hubbert mit der geplanten Konsolidierung „gute Chancen, genehmigt zu werden“. Das habe die Kommunalaufsicht bereits signalisiert.

Im nächsten Jahr wird der Haushalt eine Defizit von 57,1 Millionen Euro aufweisen, 2019 sollen es 46,1 Millionen sein. Im Jahr 2022 soll Bochum wieder einen Haushalt ohne Schulden vorlegen.

Einen weiteren kleineren Schritt zur Entschuldung macht die Stadt bereits in diesem Jahr. Zum ersten Mal seit vielen Jahren werden die Kassenkredite, sozusagen die Überziehungskredite einer Kommune, gegenüber dem Vorjahr nicht mehr steigen. 2016 hatte Bochum Schulden in Höhe von insgesamt 1,78 Milliarden Euro, davon durchschnittlich 909 Millionen Euro Kassenkredite. Dieser Wert werde 2017 geringer ausfallen, kündigte Oberbürgermeister Thomas Eiskirch (SPD) gestern an. Bis November betrug die durchschnittliche Höhe der Kassenkredite 878 Millionen Euro. Zum Vergleich: Ende 2007 hatte Bochum noch Kassenkredite von 296 Millionen Euro.

Nur wenig Chancen auf Änderungen

Große Einigkeit herrschte nicht zwischen Koalition und Opposition in der letzten Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses, in der die Verabschiedung des Doppel-Haushalts 2018/19 nächste Woche durch den Rat vorbereitet wurde. Einvernehmen herrschte bei der stundenlangen Debatte über die obligatorischen Änderungsanträge zur Haushaltssatzung nur bei überschaubaren Maßnahmen.

So traten die meisten Ratsmitglieder etwa einem Antrag der Koalition bei, in den nächsten Jahren jeweils 35 000 Euro für die Belebung der Städtepartnerschaft auszugeben. SPD und Grüne trugen einen Antrag der CDU mit, das Schulhausmeisterbudget wieder anzuheben. Auch in Sachen Übermittagsbetreuung in der Grundschule gab es Übereinstimmung.

Stempel „abgelehnt“

Ansonsten wurde bei dem Versuch der Fraktionen, kurz vor der Verabschiedung des Haushalts noch an einigen Stellschrauben zu drehen, immer wieder die Konfrontation von Koalition und Opposition deutlich. Den Stempel „abgelehnt“ tragen die meisten Anträge der CDU.

Im Zweifelsfall brachte Rot-Grün dank ihrer Mehrheit etliche Veränderungen auf den Weg; an einer Stelle indes auch nur mit Magengrummeln. Genehmigt wurde eine Aufstockung des Zuschusses an die Medizinische Flüchtlingshilfe in Höhe von 31 000 Euro jährlich zwar; nicht zuletzt wegen derer wertvollen Arbeit, wie von allen Seiten zu hören war. Dass der Verein aber neue und größere Räume mit einer monatlich deutlich höheren finanziellen Belastung als bislang abgeschlossen hat und nun auf die städtische Hilfe setzt, ohne sich vorher mit der Verwaltung ins Benehmen zu setzen, stieß allen Ausschussmitgliedern sauer auf.

„Es müssen sich alle an die Regeln halten“, so CDU-Fraktionsvorsitzender Christian Haardt.“ Letztlich wurde „noch einmal ein Auge zugedrückt“, so Bürgermeisterin Gaby Schäfer (SPD). Schule machen dürfe die ausgebliebene Transparenz aber nicht.

Überplanmäßige Ausgaben

Beschlossen wurden auch einige überplanmäßige Ausgaben. Bereitgestellt werden noch in diesem Jahr 3,54 Millionen Euro, um die Mietverträge für die Flüchtlingsunterkünfte „Auf dem Esch“ und an der Kollegstraße mit insgesamt 672 Plätzen vorzeitig kündigen zu können. Bochum zahlt nun 4,64 statt 5,62 Millionen Euro und gewährt dem Vermieter damit einen Mietnachlass von 17,5 Prozent auf den ursprünglichen Restzahlbetrag. Weil dadurch Heiz- und Sicherheitskosten entfallen, werden bis 2020 insgesamt 2,5 Millionen Euro eingespart.

691 500 Euro wurden für den aktuellen Haushalt des Rechtsamts beschlossen. Geld, das gegenüber dem ursprünglichen Ansatz fehlt, weil die Erträge aus den Verwarn- und Bußgeldverfahren bei der Überwachung des fließenden Verkehrs und der bewirtschafteten Parkplätze geringer ausgefallen sind.