Bochum. . Ein 26-jähriger Bochumer ist wegen Erpressungstaten verurteilt worden. Er soll staatliches Handeln nicht anerkennen, ähnlich den Reichsbürgern.
Staatliches Handeln soll der Angeklagte nicht anerkennen. Dazu passt, dass er am Mittwoch seinem Prozess vor dem Amtsgericht Bochum fernblieb. Dort war er wegen versuchter Erpressung und Beihilfe angeklagt. Die Folge: Das Gericht verurteilte ihn auch ohne Verhandlung, per Strafbefehl, zu neun Monaten Haft auf Bewährung.
Die Anklage liest sich so, als würde der Angeklagte, ein 26-jähriger Bochumer, ein so genannter Reichsbürger sein. Der Inhalt der Vorwürfe wirkt extrem bizarr. Laut Anklage deutet der Angeklagte ein hoheitliches Handeln in so genannte „Vertragsangebote“ um und droht Amtsträgern an, sie als privatrechtliche Geschäftspartner zu behandeln, denen er dann nach einem eigenen Handelsgesetzbuch Rechnungen schicken könne – in Millionenhöhe (in Dollar-Währung).
„Das ist natürlich alles lächerlich, aber es kann sehr ernst werden“
Laut Anklage geht es um eine Gerichtsvollzieherin, die ihn nach einer Mietstreitigkeit belangte. Der Angeklagte soll ihr gedroht haben, sie in ein Schuldnerverzeichnis in den USA (das gerichtlich gar nicht überprüft wird) eintragen zu lassen, wenn sie ihm weitere Schriftstücke zuschicke. Auch von einem Inkasso-Unternehmen auf Malta ist die Rede.
Der Richter: „Das ist natürlich alles lächerlich. Aber es kann sehr ernst werden. Da muss aus generalpräventiven Gründen gesagt werden, dass das nicht geht.“ (B.Ki.)