Bochum. . Wegen Versicherungsbetruges ist eine Bochumerin (50) zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Auch ihr Mann (53) wurde bestraft.
Diese Häufung immer des gleichen Schadens war frappierend: Sechs mal in drei Jahren meldete ein Ehepaar (50, 53) aus Bochum einen Wasserschaden, den ihre zwei Töchter im Grundschulalter verursacht haben sollen. Beim Waschen von Barbie-Puppen-Kleidernetwa sei zu Hause das Waschbecken übergelaufen, das habe die Wohnung unter Wasser gesetzt. Das Paar stand am Dienstag wegen Versicherungsbetruges vor dem Amtsgericht, weil die Schäden fingiert gewesen sein sollen.
Insgesamt ging es um elf Fälle: Außer den Barbie-Puppen hatte das Paar zwischen 2011 und 2014 noch Wasserschäden an der Waschmaschine und am Aquarium reklamiert. Hinzu kamen zwei Schadensmeldungen wegen zwei gestohlener Kinderfahrräder. Insgesamt soll sich das Paar von verschiedenen Versicherern 20 953 Euro ergaunert haben. Eine Versicherung wurde hellhörig, ermittelte und zeigte die Eheleute an. Auch die Staatsanwältin fand die Fälle „sehr ominös“. „Ich habe auch mit Puppen gespielt, meine Schwester auch. Wir haben nie Waschbecken verstopft.“
Die Angeklagte ist vielfach einschlägig vorbestraft
Die Angeklagte beteuerte ihre Unschuld: Alle Schäden seien tatsächlich eingetreten. Zur Tatzeit stand die arbeitslose und ungelernte Frau nach einer Verurteilung wegen Betruges (neun Vorstrafen) unter Bewährung. Ihr Mann schwieg. Auch er lebt von Hartz IV.
„Das das merkwürdig klingt, muss man zugeben“, sagte der Richter über die vielen Schadensfälle mit den Puppen. Dennoch war die Beweislage in diesen Fällen schwierig. „Es ist Ihre Aufgabe, das zu beweisen! Machen Sie mal!“ sagte ein Verteidiger genüsslich zur Anklägerin.
Das Gericht stellte die Puppen-Fälle trotz erkennbarer Bedenken dann zwar ein, verurteilte die Eheleute aber wegen der angeblich geklauten Fahrräder. Die Frau bekam acht Monate Haft ohne Bewährung. Ihr Mann erhielt ebenfalls acht Monate, aber mit Bewährung.
Im Prozess wurde auch ein Schadensregulierer (55) gehört. Beim Blick auf den nagelneuen Laminatboden im Saal meinte er: „Ich hätte das so nicht abgenommen.“ Wegen Ritzen in der Verlegung und der Gefahr von Wischwasserschäden. Und am Richtertisch seien schon Schlieren durchs Wischen entstanden.
Gegen das Urteil wird wohl Berufung eingelegt.