Bochum. . CDU, FDP/Stadtgestalter und UWG sind zum aktuell gegen eine Entscheidung zur Zukunft der Bochumer City. Zu viel Fragen seien offen, heißt es.

Das Schicksal des Bildungs- und Verwaltungszentrums (BVZ) und die Entwicklung entlang der Viktoriastraße stehen am Donnerstag im Rat (15 Uhr, Rathaus) zur Entscheidung. CDU, FDP/Stadtgestalter und UWG indes forderten am Mittwoch, die Abstimmung bis April 2018 zu vertagen.

„Es sind noch zu viele Fragen offen, um sachgerecht über dieses wichtige Thema entscheiden zu können“, begründete Christian Haardt (CDU) den Antrag an den Rat.

Das zum Thema geschmiedete Oppositionsbündnis fordert insbesondere den Investor für das Viktoria-Karree, das auf dem Justizgelände entstehen soll, auf, seine Pläne zu konkretisieren und darzulegen „welchen Branchenmix er mit welchen Verkaufsflächen“ realisieren will.

Stadt will Mieterin im Viktoria-Karee werden

Die Hanseatische Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft HBB plant bislang mit 15.000 Quadratmetern Einzelhandelsfläche, Freizeiteinrichtungen, Büros mit der Stadt als großem Ankermieter und einem 200-Betten-Hotel. Baugenehmigung und Abrissantrag sollen gestellt werden, wenn die Politik ihre Grundsatzentscheidung getroffen hat.

Insbesondere das Anmieten von Flächen bei der HBB stößt in der Opposition auf Kritik. Sie fürchtet Klagen gegen das Investoren-Auswahlverfahren, weil die Stadt nun als Verfahrensbeteiligte Mieterin im Viktoria-Karree werden will und sich dadurch die wirtschaftlichen Konditionen veränderten.

Markthalle auf dem Justizgelände

Gleichzeitig lieferten CDU und Partner eine neue Idee: Die Stadt möge prüfen, ob der Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf dem Justizgelände in Absprache mit der HBB zu realisieren sei. Integriert werden soll dabei im Erdgeschoss die von vielen Bürgern gewünschte Markthalle.

Auch universitäre Nutzungen und innerstädtisches Wohnen seien zu berücksichtigen. Christian Haardt: „Brauchen wir heute wirklich noch 15.000 Quadratmeter Einzelhandel an dieser Stelle?“ Für den Fall, dass der Antrag keine Mehrheit findet, gibt es einen 2. Antrag: Das Bündnis fordert einen Ratsbürgerentscheid über seinen neuen Vorschlag.