Bochum. Trotz eines Überfalls mit einem Teppichmesser in einer Spielhalle muss ein 26-jähriger Bochumer nicht hinter Gitter. Das Landgericht verurteilte ihn am Mittwoch zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.
Als Auflage muss er eine stationäre Psychotherapie gegen seine Spielsucht fortsetzen und danach eine ambulante machen.
Das Verbrechen am 16. Januar in Wattenscheid war eine stumpfsinnige und dilettantische Spontantat. Der minderbegabte Mann (IQ: 75) kam um 16 Uhr von der Lehre als Handwerker und ging in die ihm gut bekannte Spielhalle. Er spielte oft an Groschengräbern, diesmal mehrere Stunden. Als er um 21.24 Uhr alles Geld verloren hatte, wollte er sich von der Spielhallenaufsicht (45), die ihm vorher Kaffee gekocht hatte, neues Geld borgen. Das verweigerte sie. Da zog er sein Messer von der Arbeit aus der Hose und bedrohte die Frau. Aus der Kasse nahm er sich 300 € und verschwand. Von der Beute hat er sich, wie er sagte, „etwas geleistet: zu McDonalds gegangen”. Tags darauf verspielte er den Rest.
Kamera hat Tat gefilmt
Einige Tage später wurde er gefasst. Eine Kamera hatte die Tat gefilmt. Er war unmaskiert. Zudem war er in der Spielhalle namentlich bekannt. „Die Chance, dass die Tat nicht aufgeklärt wurde, war bei Null”, sagte der Oberstaatsanwalt.
Fünf Wochen saß der Räuber in U-Haft. Dann kam er unter der Auflage, keine Spielhalle zu betreten, frei. Weil er im Mai aber trotzdem wieder in einer Spielhalle spielte, meldete er dies sofort freiwillig der Polizei und begab sich sofort in eine psychiatrische Klinik. Stationär.
Opfer war entsetzt
Das Opfer, seit 18 Jahren in Spielhallen tätig, war am Mittwoch entsetzt, als es den Täter im Gerichtsflur sah. „Ich verstehe nicht, dass er frei herumläuft.” Damals hatte die Frau einen Zusammenbruch erlitten: „Ich war am Zittern.” Äußerlich blieb sie unverletzt.
Verteidiger Michael Emde betonte, sein Mandant zeige eine tätige und „ganz, ganz ernste Reue”. Die 1. Strafkammer berücksichtigte dies. Und verhängte wie auch vom Ankläger beantragt Bewährung. „Die Frau hat mir leid getan”, sagte der Angeklagte. Wegen Schwarzfahrens und Beleidigung war er vorbestraft.