Bochum. An sechs Kreuzungen könnten Rotlicht-Vergehen und Geschwindigkeitsüberschreitungen gemessen werden. Vorgeschlagen wird ein Betreibermodell.

  • 798 Mal wurde im vergangenen Jahr Verkehrsteilnehmer bei „Rot“ geblitzt
  • Nun soll Bochum sechs neue, leistungsfähigere Überwachungsanlagen bekommen
  • Die Blitzer registrieren auch Geschwindigkeitsübertretungen

. Auf den letzten Drücker noch über die Ampel zu huschen, selbst wenn es bereits dunkelgelb bis rot ist, kann an vier Stellen in der Stadt bislang teuer werden. Dort stehen Blitzanlagen. 798 Mal wurde im vergangenen Jahr ein Verstoß aufgenommen. Da die Anlagen aber nur mit einer einzigen Kamera bestückt werden können, die reihum eingesetzt wird, und diese Kamera auch noch häufiger defekt ist, halten sich der Abschreckungseffekt, die Zahl der entdeckten Verstöße und auch die Einnahmen für den Stadtsäckel in Grenzen.

Weitere HSK-Maßnahme

Das soll sich nun ändern. Bochum soll sechs stationäre Überwachungsgeräte – im Volksmund „Blitzer“ genannt – bekommen. „Aus Gründen der Verkehrssicherheit und als weitere HSK-Maßnahme“, wie es in einer Verwaltungsvorlage heißt. Im Haushaltssicherungskonzept 2009 war das bereits als Einnahmeposten mit Steigerungspotenzial ausgemacht worden. Im Doppelhaushalt 2018/19 sind Einnahmen in sechsstelliger Höhe ausgewiesen.

Die neuen Geräte sollen nicht nur „Rot“-Verstöße fotografieren, sondern auch Geschwindigkeitsübertretungen erfassen können. Denn: Beobachtet werde bei der zunehmenden Zahl von Ampelverstößen auch, dass Verkehrsteilnehmer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs seien. Bis zu Tempo 100 hat die Polizei bei Langzeitmessungen an besonders auffälligen Kreuzungen gemessen.

Firma soll Anlagen aufstellen und betreiben

„Deshalb sollen jetzt neue Blitzeranlagen angeschafft werden“, sagt Ratsfrau Martina Schnell (SPD), Vorsitzende des Ausschusses für Infrastruktur und Mobilität. Dessen Mitglieder stimmten am Dienstag einmütig für den Verwaltungsvorschlag, in dem ein Betreibermodell vorgeschlagen wird. Dabei würde eine Firma die Anlagen für die Stadt aufstellen und betreiben, so wie dies etwa in Duisburg, Recklinghausen und Bonn bereits geschieht. Ein Vorteil: Anschaffung und technischen Betrieb erledigt der Betreiber.

„Die hoheitliche Aufgabe bleibt aber bei der Kommune“, versichert Martina Schnell. Die Auswertung und die Entscheidung über die Verstöße erledige alleine die Stadt. Der Betreiber habe keinen Zugriff auf die Daten, die täglich von der Anlage an das Straßenverkehrsamt überspielt werden. Sorgen einiger Ausschussmitglieder in dieser Frage seien zerstreut worden.

Bußgeld von 90 bis 360 Euro

Endgültig entscheiden in dieser Sache wird der Rat Ende September. Stimmt er dem Vorschlag zu, müsste zunächst die Leistung ausgeschrieben werden.

Voraussichtlich im Frühjahr könnten die modernen Starenkästen dann aufgestellt werden. Der Betreiber erhält in der Regel eine Fallpauschale pro eingeleitetem Verwarnungs- und Bußgeldverfahren, momentan sind dies zwischen 5 und 14 Euro. Das Überfahrens des Rotlichts wird laut Bußgeldkatalog 2017 mit einem Bußgeld von 90 bis 360 Euro geahndet.

>> ZWEI NEUE INNERSTÄDTISCHE STANDORTE

  • Neu ausgestattet werden mit Rotlicht-Überwachungsanlagen sollen die beiden innerstädtischen Kreuzungen Hattinger Straße/Menzelstraße und Dorstener Straße/Nordring. Dort gab es in den vergangenen fünf Jahren insgesamt 14 Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit der Missachtung des Rotlichts.
  • Ersetzt werden sollen die veralteten Anlagen an den Kreuzungen Berliner Straße/Ottostraße/Fritz-Reuter-Straße (Wattenscheid), Essener Straße/Goldhammer Straße (Hamme), Universitätsstraße/Wasserstraße (Wiemelhausen) und Castroper Hellweg/Anschlussstelle A 43 (Grumme).