Bochum. . Ein Bochumer Sporthändler liegt im Clinch mit dem Ordnungsamt. Anlass: ein drei Meter hohes Werbesegel auf dem Gehweg an der Kortumstraße.
- 100 Euro Verwarnungsgeld soll der Bochumer Sporthändler Michael Koch an die Stadt bezahlen
- Grund: ein Werbesegel, das der Geschäftsmann vor seinem Laden an der Kortumstraße aufgestellt hat
- Das Ordnungsamt hat ihm dafür zwei Strafen aufgebrummt; Koch will nicht zahlen
„Die Baustelle macht uns Einzelhändlern das Leben schwer genug. Und jetzt wirft uns die Stadt auch noch Knüppel zwischen die Beine!“ Michael Koch hat Ärger mit dem Ordnungsamt. 100 Euro soll er berappen, weil er vor seinem Sportgeschäft an der Kortumstraße einen Werbebanner aufgestellt hat. Die Stadt bekräftigt das Verwarnungsgeld. Koch zeigt sich kompromisslos: „Ich zahle nicht!“
1919 eröffnet, zählt das Sporthaus Koch zu den ältesten inhabergeführten Geschäften Bochums. 2005 erfolgte der Umzug vom Rathaus zur Kortumstraße 112. Seit drei Jahren firmiert Koch an der Kortumstraße 122 mit 350 Quadratmetern Verkaufsfläche. „Mit Ski, Tennis und Wandern samt individuellem Service haben wir wichtige Nischen gesichert“, sagt der Geschäftsführer. Gleichwohl sei jeder Kunde überlebenswichtig: „vor allem seit der Baustelle auf der unteren Kortumstraße, die allen Händlern zu schaffen macht.“
Ordnungsamt drohte mit 1000-Euro-Strafe
Um besser sicht- und wahrnehmbar zu sein, postierte Koch im vergangenen Jahr zwei gut drei Meter hohe Werbesegel eines US-Sportartikelherstellers auf dem (ausreichend breiten) Gehweg. „Prompt stand der Außendienst des Ordnungsamtes auf der Matte und drohte 1000 Euro Strafe an“, schildert Koch.
Der Händler handelte. Eine Flagge blieb im Laden. Die zweite stellte Koch direkt neben die Eingangstür. Hier, so dachte er, störe sie bestimmt niemanden. Auch nicht die Aufpasser der Stadt.
„Unerlaubte Sondernutzung“
Falsch gedacht. In der vergangenen Woche erhielt er gleich zwei „Quittungen über eine Verwarnung“. Ausgestellt am 20. und 21. Juli. Verwarnungsgeld: jeweils 50 Euro. Zu überweisen innerhalb einer Woche. Die „Knöllchen“ seien zurecht ausgestellt worden, betont Stadtsprecher Peter van Dyk.
„Herr Koch wurde zuvor mehrfach ermahnt, die Werbeträger vom öffentlichen Gehweg zu entfernen. Verwaltungsrechtlich stellt das eine ,unerlaubte Sondernutzung’ dar.“ Gefährlich sei es obendrein: „Grundsätzlich sind nur Werbeträger bis zu 1,50 Meter Höhe erlaubt. Ansonsten ist die Gefahr beim Umkippen zu groß“, so Peter van Dyk. Zwar gebe es auch andernorts PR-Ständer, „etwa bei Baltz. Die stehen aber auf privatem Grund“ – anders als am Sporthaus Koch.
Dessen Chef will sich der Zahlungsaufforderung gleichwohl widersetzen. „Ich halte es für eine Unverschämtheit, wie schwer es die Stadt uns Einzelhändlern macht. Ich will doch nur, dass die Kunden überhaupt sehen, dass wir hier noch existieren.“ Zahlen werde er die 100 Euro nicht. „Ich lasse es auf ein Verfahren ankommen.“
>>> Kundenstopper für 12,55 Euro im Monat
Legale Werbeträger sind die Kundenstopper, die vor allem in der Fußgängerzone vielerorts zu finden sind. Die Sondernutzungssatzung der Stadt sieht für die Klapptafeln eine Zahlung von 12,55 Euro im Monat plus 15 Prozent Verwaltungsgebühr vor. 662 Genehmigungen sind erteilt.
Aktuell laufen Bestrebungen, eine Gestaltungssatzung für die City zu erarbeiten und den Werbe-Wildwuchs einzudämmen.