Der von der Bezirksregierung Arnsberg unter Auflagen genehmigte Bochumer Haushalt 2017 bleibt ein Politikum. Mit einer Anfrage zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses will die CDU-Fraktion von Oberbürgermeister Thomas Eiskirch (SPD) und Kämmerer Manfred Busch erfahren, welche Konsequenzen aus dieser Genehmigung gezogen werden. „Für die CDU-Fraktion wird anhand der Auflagen und Forderungen sehr deutlich, dass eine große Gefahr darin bestehe, dass die Haushalte – insbesondere der geplante Doppelhaushalt 2018 und 2019 – nicht genehmigt werden und die Stadt erneut in das Nothaushaltsrecht schlittert“, so CDU-Fraktionsvorsitzender Christian Haardt.
Der von der Bezirksregierung Arnsberg unter Auflagen genehmigte Bochumer Haushalt 2017 bleibt ein Politikum. Mit einer Anfrage zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses will die CDU-Fraktion von Oberbürgermeister Thomas Eiskirch (SPD) und Kämmerer Manfred Busch erfahren, welche Konsequenzen aus dieser Genehmigung gezogen werden. „Für die CDU-Fraktion wird anhand der Auflagen und Forderungen sehr deutlich, dass eine große Gefahr darin bestehe, dass die Haushalte – insbesondere der geplante Doppelhaushalt 2018 und 2019 – nicht genehmigt werden und die Stadt erneut in das Nothaushaltsrecht schlittert“, so CDU-Fraktionsvorsitzender Christian Haardt.
Arnsberg hatte die Maßnahmen des Bochumer Haushaltssicherungskonzepts „nur unter Zurückstellung größter Bedenken“ akzeptiert und gefordert, mehrere im Haushaltssicherungskonzept aufgeführte Maßnahmen wie etwa den größten Posten „strategische Haushaltsentwicklung“ mit einem Volumen von 11,8 Millionen Euro bis 2022 plausibel und prüffähig zu erläutern. Besorgt geäußert hatte sich ist Bezirksregierung auch über den „dramatischen Verzehr des Eigenkapitals“.