Bochum. Unbekannte Täter haben eine romantische Eichenallee sehr schwer beschädigt. Zahlreiche Äste wurden abgerissen. Der Fall ist völlig rätselhaft.
- Unbekannte Täter haben rund 20 junge Eichen verstümmelt, die auf einer Allee in Querenburg stehen
- An der Straße Blumenau sägten und rissen sie Äste in rund 3,50 Meter Höhe ab, aber ein Motiv ist unklar
- Die Stadt will die Bäume jetzt nach dem Austrieb fachgerecht nachschneiden lassen
Ein schwerer Fall von Baumfrevel stellt die Stadt vor ein großes Rätsel: Unbekannte Täter haben auf der romantischen Blumenau-Allee in Querenburg, der Zufahrtsstraße zum Ruhrlandheim der Diakonie am Kemnader See, rund 20 von 54 jungen Eichen stark beschädigt.
Kräftige Äste in einem Umfang von rund zehn Zentimetern wurden in rund 3,50 Meter Höhe unsachgemäß gekappt, teilweise sogar auf brachiale Weise regelrecht abgerissen. Die Hintergründe und das Motiv dieser Zerstörung sind völlig unklar. Die Täter müssen großen Aufwand betrieben haben, um überhaupt an die Äste heranzukommen; eventuell nutzten sie eine Leiter.
Der Baumfrevel wurde bereits Ende Februar entdeckt, als ein Zeuge unsachgemäß gelagertes Gehölz in der Nähe der Allee liegen sah. Daraufhin stellte das Umwelt- und Grünflächenamt den schweren Schaden an den Eichen fest. Die Entfernung der Äste und Zweige erfolgte völlig unsachgemäß und ohne Rücksicht auf die Kronenform. „Das kann zur Folge haben, dass die natürliche Abschottungsfähigkeit der Bäume herabgesetzt wird, holzzersetzende Pilze eindringen können und die Bruchgefahr zunimmt“, heißt es bei der Stadt.
Die Eichenallee gehört der Stadt. 2002 wurden die Bäume bei der Umsetzung des Landschaftsplanes auf einem Grundstück des Landes gepflanzt. Das Umwelt- und Grünflächenamt übernimmt seitdem die Pflege in Zusammenarbeit mit Bundesfreiwilligendienstlern. Die Behörde hat den Eigentümer, Anlieger und weitere Zeugen zu dem Fall befragt: „Leider konnte trotz intensiver Suche der Verursacher nicht ermittelt werden.“ Künftig will das Amt vermehrt kontrollieren.
Eine Stadtsprecherin zur WAZ: „Ein unmittelbares Absterben befürchten wir nicht, weil wir veranlassen, dass die Bäume nach dem Austrieb fachgerecht nachgeschnitten werden. Wir hoffen, langfristige Schäden damit verhindern zu können und gehen davon aus, dass die Bäume im nächsten Frühjahr wieder austreiben. Der Nachschnitt soll noch im April erfolgen.“
Baumfrevel ist strafbar (§ 303 StGB) und wird mit Geldstrafe und bis zu zwei Jahren Haft sanktioniert. Außerdem ist es ein Verstoß gegen das Landesnaturschutzgesetz (§ 41).