Bochum. . Weil er einen Polizisten beleidigt und getreten und nach ihm gespuckt hatte, ist ein Bochumer (49) zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Sich betrinken, pöbeln, treten und spucken – dieser Kombination hat einem 49-jährigen Bochumer eine Haftstrafe in Höhe von sieben Monaten eingebracht. Sie wurde zur Bewährung ausgesetzt, obwohl er schon 20 Eintragungen im Vorstrafenregister hat.

Der berufs- und arbeitslose Mann aus Hofstede hatte im vorigen November nach einem Streit mit seiner Lebensgefährtin einen Polizeieinsatz an seiner Wohnung ausgelöst. Dabei trat der seit langem alkoholkranke und auch damals angetrunkene Mann nach einem Polizisten, beleidigte ihn und spuckte in seine Richtung. Vier Tage später kam es dort erneut zu einem Polizeieinsatz, und wieder beleidigte er die Polizei. Erst wenige Monate zuvor hatte der Mann eine Haftstrafe verbüßt.

Polizist nahm Entschuldigung nicht an

Vor dem Amtsgericht bestritt er die Vorwürfe zunächst, sagte dann aber, dass doch alles so gewesen sein könne. Bei dem Polizisten wollte er im Gerichtssaal um Entschuldigung bitten, doch dieser lehnte ab, weil die Bitte für ihn zu spät kam: „Sie haben mich beleidigt, getreten und bespuckt. Sie hatten vier Monate Zeit.“ Der Verteidiger wollte die Pöbel-Attacke relativieren: „Er hat nicht getroffen“, meinte er über das aggressive Spucken seines Mandanten.

Die Staatsanwaltschaft wollte es trotz der vielen Vorstrafen (gefährliche Körperverletzung, Diebstahl, Trunkenheit im Verkehr) bei einer Geldstrafe belassen: 70 Tagessätze. Der Angeklagte sagt, dass er keinen Alkohol mehr trinke. Mit der Freundin mache er eine Paartherapie. (B.Ki.)