Bochum. Die Stadt will Anlieger in den nächsten zwei Jahren mit über zwei Millionen Euro zur Kasse bitten. An den Ausbaubeiträgen gehe kein Weg vorbei.

  • Mit über zwei Millionen Euro will die Stadt Bochum bis 2018 Anlieger zur Kasse bitten
  • Sie sollen sich an den Gesamtkosten für zahlreiche Straßenbauprojekte beteiligen
  • Eigentümer an der Herner Straße haben gegen die Abgabe geklagt – und verloren

Die Stadt bittet Anlieger auch in den nächsten zwei Jahren kräftig zur Kasse. Für sämtliche geplanten Um- und Ausbauten von Straßen sollen Beiträge erhoben werden. Bis 2018 summieren sich die Gebühren auf mehr als zwei Millionen Euro.

Kaum eine Abgabe ist bei Eigentümern so umstritten und gefürchtet wie der Straßenausbaubeitrag. Wenn die Bagger anrollen, um Fahrbahnen und Gehwege zu erneuern (wichtig: nicht nur instandzusetzen), wird’s meist richtig teuer. Je nach Grundstücksgröße und Höhe eines Hauses können fünfstellige Beträge fällig werden. Denn: Die Stadt kann sich zwischen 20 (Hauptstraßen) und 60 Prozent (Anliegerstraßen) der Kosten von den Anwohnern wiederholen. Genauer: muss. „Wir haben keinerlei Handlungsspielraum“, sagt Susanne Düwel, stellvertretende Leiterin des Tiefbauamtes. „Als Gemeinde mit Haushaltssicherungskonzept sind wir gezwungen, alle möglichen Einnahmen zu generieren. Das Kommunalabgabengesetz (KAB) setzt uns da ganz klare Regeln.“

Anwohner der Herner Straße verlieren vor Gericht

Die mochten Anwohner der Herner Straße nicht akzeptieren. 2014 sollten sie sich mit 50 Prozent an den Kosten für den Ausbau zwischen Moritzstraße und Stadtgrenze Herne beteiligen. 22 Eigentümer klagten. Dabei verwiesen sie auf einen Beschluss des Verkehrsausschusses, der 2007 festgelegt hatte, dass für diesen Bauabschnitt keine Ausbaubeiträge erhoben werden sollen. Die Streitsumme belief sich auf 480 000 Euro. Nunmehr steht fest: Die Anlieger müssen zahlen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte die Bescheide für rechtens; ein Verzicht sei „unzulässig“. „Vier Kläger nahmen ihre Klagen zurück. In allen anderen Verfahren wurden die Klagen abgewiesen“, teilte die Stadt in dieser Woche im Ausschuss für Infrastruktur mit.

Haus- & Grundeigentümerverein empfiehlt Beratung

Keinen Zweifel lässt das Tiefbauamt auch an den Beiträgen, die für die bevorstehenden Straßenausbauten kalkuliert werden. „Es werden immer wieder mal Rechtsmittel eingelegt. Das kann ich als privater Bürger auch verstehen. Aber in aller Regel ist die Stadt im Recht“, betont Susanne Düwel.

Aufmerksam sollten Anwohner gleichwohl sein, rät Erwin Köhler, Geschäftsführer des Vereins Haus + Grundeigentümer Bochum. „Grundsätzlich sollte man die Bescheide prüfen lassen: von einem Fachanwalt oder von uns. Denn wir haben in der Vergangenheit immer wieder Fehler entdeckt.“ So sei zum Beispiel bei einer Umlage ein Feuerwehrgebäude „vergessen“ worden, für das die Anlieger sonst mitgezahlt hätten. Eine Chance, der Zahlung („Höchstbetrag waren mal
80 000 Euro“) zu entgehen, böten zudem deutliche Verschlechterungen. Beispiel: Einem Anwohner sei eine neue Bushaltestelle „quasi vor die Nase gesetzt worden. Der musste am Ende immerhin weniger zahlen“.

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  • Folgende Straßen sollen in diesem Jahr in Abschnitten aus- und umgebaut werden: Blankensteiner Straße, Im Hole, Bergener Straße, Altenbochumer Straße, Hasenwinkeler Straße, Stollen, Gußstahlstraße, Zum Kühl, Harpener Hellweg und Am Krüzweg.
  • 2018 folgen die Engelsburger Straße, Liebfrauenstraße, Stiepeler Straße, Metzstraße, Wallbaumweg, Zollstraße und Markstraße.



  • Die jährlichen Gesamtkosten beziffert das städtische Tiefbauamt auf 2,5 Millionen Euro.