Bochum. . Nur über den Jahreswechsel am Silvester- und am Neujahrstag dürfen Feuerwerkskörper gezündet werden. Darauf wird ausdrücklich hingewiesen.

  • Polizei achtet zum Jahreswechsel besonders auf belebte Plätze – mehr Personal
  • Stadt weist auf Verbote vor bestimmten Gebäuden wie Altenheimen hin
  • Bezirksregierung warnt vor Gefahr durch illegale Feuerwerkskörper

Während es nach den Silvesterübergriffen von Köln in einigen Städten dieses Jahr wesentlich striktere Regeln auch zum Umgang mit Raketen und Böllern gibt, gelten in Bochum lediglich die allgemeinen Vorschriften. „Wir setzen etwa 40 Prozent mehr Beamte als in normalen Nächten“, so ein Polizeisprecher. Ein besonderes Augenmerk haben die Beamten natürlich auf die bekannten Stellen, an denen sich die Menschen in der Silvesternacht um Mitternacht versammeln. Dazu gehören auch der Platz vor dem Schauspielhaus und der Tippelsberg, von dem man einen herrlichen Blick über die Stadt hat.

Wie berichtet, hatte die Nachbarstadt Dortmund mit Hinweis auf die Ereignisse von Köln zwei Sicherheitszonen in der Innenstadt eingerichtet, in denen das Zünden von Silvesterraketen und Böllern grundsätzlich untersagt ist. „Soweit gehen wir hier in Bochum nicht, zumal wir nicht einen solchen zentralen Platz in der Innenstadt haben, an dem sich Silvester die Menschen treffen“, hatte ein Sprecher der Stadt Bochum dazu klargestellt.

Verbot vor Krankenhäusern

Die Stadt ruft in diesem Zusammenhang noch einmal die gesetzlichen Rahmenbedingungen ins Gedächtnis zurück: Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, handelsübliches „Silvesterfeuerwerk der Kategorie 2“ wie zum Beispiel Knaller und Raketen zünden.

„Das Abbrennen der Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist jedoch verboten.“

Auch wenn viele Menschen ihre Freude an Knallern und Raketen haben: Durch das Feuerwerk entstehen teils starke Lärmbelästigungen. Das Umwelt- und Grünflächenamt bittet daher alle Bürger eindringlich, Knallkörper und Raketen nur in der Silvesternacht abzubrennen. Verstöße können mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro und höher belegt werden.

Immer wieder kommt es beim Abbrennen nicht zugelassener Feuerwerkskörper zu Unfällen, bei denen Menschen unter anderem das Augenlicht oder ihr Hörvermögen verlieren können.

Tipps zum sicheren Umgang

Weitere Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerk:

  • Sicherheitshinweise genau lesen und beachten
  • Sicherheitsabstand, insbesondere zu Personen einhalten
  • Sich nach dem Zünden von Raketen und Fontänen schnell entfernen
  • Raketen und Fontänen nicht unter Bäumen, Überdachungen zünden
  • „Blindgänger“ nie erneut zünden
  • Keine Basteleien mit Feuerwerkskörpern, dies stellt eine häufige Unfallursache dar
  • Fenster und Türen schließen
  • Haustiere in einem ruhigen Raum unterbringen

Bezirksregierung gibt auch Händlern Hinweise

Damit es mit dem Silvesterfeuerwerk klappt, gibt die Bezirksregierung Arnsberg wichtige Hinweise für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern: In der Zeit vom 29. bis zum 31. Dezember ist der Verkauf der begehrten Feuerwerkskörper erlaubt. Doch nur wer die Sicherheitshinweise beachtet und einige Tipps beherzigt, kann in der Silvesternacht Unfälle vermeiden.

„Hände weg von Feuerwerkskörpern ohne Zulassung, sonst sind am Ende Ihre Hände weg“, warnt Klaus Dreisbach von der Bezirksregierung Arnsberg. Die Experten raten daher nur solche Feuerwerkskörper zu kaufen, die mit einem CE-Zeichen versehen sind und über eine Zulassungsnummer, beispielsweise BAM-P II-0001 oder 0589-F2-0001 verfügen. Auf den Feuerwerkskörpern muss eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache vorhanden sein.

Händlerinnen und Händlern, die Fragen zur Aufbewahrung oder zum Verkauf von Silvesterfeuerwerk haben, steht die Bezirksregierung Arnsberg unter folgenden Telefonnummer zur Verfügung: 02931/820. Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter: www.arbeitsschutz.nrw.de oder unter www.komnet.nrw.de.