Bochum. . Der Sohn der Familie Nowoczyn wurde dort eingeschult. Nun hat die Schule den Vertrag gekündigt. Der Vater sagt: „Rechtlich okay, menschlich enttäuschend“

Sven Nowoczyn ahnte, dass es sein Sohn nicht unbedingt leicht haben würde in der Schule. Levi wurde im Sommer eingeschult. „Wir haben gesagt, dass es ein Jahr zu früh ist. Aber er ist im August geboren und musste daher eingeschult werden.“ Das Ehepaar Nowoczyn meldete ihren Sohn an der Freien Schule an, einer Schule in freier Trägerschaft. Nun hat die Schule den Vertrag gekündigt.

Rechtlich in Ordnung

„Rein rechtlich ist das in Ordnung“, sagt Sven Nowoczyn. „Menschlich aber ist das enttäuschend. Man fühlt sich allein gelassen. Und für unseren Sohn ist es natürlich besonders problematisch. Er muss sich jetzt wieder an eine andere Schule, andere Mitschüler gewöhnen. Wir sind jetzt mit unserem Kind im Förderschulverfahren.“ Denn natürlich muss Levi zur Schule gehen. In Deutschland gibt es die Schulpflicht. Nowoczyns Vorwurf bleibt: die Schule hätte vor der Einschulung erkennen können, dass es mit Levi an dieser Schule nicht klappen wird. „Denn“, so sagt Nowoczyn, „wir haben sofort darauf hingewiesen, dass Levi nicht ein Schön-Wetter-Kind ist. Die Schule hat aber immer gesagt, dass sie viele verschiedene Möglichkeiten habe, um eventuelle Probleme in den Griff zu bekommen. Zwei Wochen nach der Einschulung waren aber plötzlich alle Möglichkeiten aufgebraucht.“

Jennifer Holz, Abteilungsleiterin Grundschule an der Freien Schule, kann den Ärger nicht verstehen. „An unserer Schule ist es die Regel, grundsätzlich nur Kinder aufzunehmen, bei denen wir uns vorstellen können, sie gut beschulen zu können. Ansonsten würden wir eine Aufnahme ablehnen. Aber wir haben eine zwölfwöchige Probezeit. In diesem Zeitraum können beide Seiten gucken, ob es funktioniert. Eltern/Kind und Schule. Die Kündigungsmöglichkeit ist der Unterschied zu Regelschule. Nicht jedes Kind passt zu jeder Schule.“

Oder anders, das Rad größer gedreht: Es ist eben nicht jedes Kind „fit“ für die Schule, wenn es laut Alter eingeschult werden muss, also vor dem entsprechenden Stichtag geboren wurde. In NRW ist das der 30. September. Dass es da immer mal wieder zu Problemen kommt, weiß Gerhard Blaschke vom Schulamt. „Aber es ist nur eine geringe Zahl, nicht zweistellig. Es gibt aber immer Verwirrung um eine mögliche Zurückstellung. Um das klar zu stellen: Den Begriff Schulfähigkeit gibt es nicht. Zurückgestellt wird ein Kind nur, wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann. Zum Beispiel, wenn eine längere Reha-Behandlung ansteht. Ansonsten müssen sich die Schulen auf jedes Kind einstellen. Dafür gibt es das dritte Jahr der Schuleingangsphase. Kinder, die in der ersten oder zweiten Klasse nicht mitkommen, können eine Klasse wiederholen.“

Zum vorliegenden Fall hat er auch eine Meinung: „Ich mische mich nicht in die Belange der Freien Schule ein. Aber ich finde das bedenklich. Wir haben jetzt Dezember und ein Schulwechsel so mittendrin ist nicht gut.“