Weitmar. . Die Wohnbebauung am ehemaligen Bahnhof Weitmar konnte die gleichnamige Bürgerinitiative nicht verhindern. Kein Grund für die Aktiven aber, das Projekt nicht weiter aufmerksam zu verfolgen. Dabei ist ihnen aufgefallen, dass noch immer keine Ersatzpflanzungen für die im November 2015 gerodeten Bäume erfolgt sind. Das, so der Vorwurf der Bürgerinitiative, hätte innerhalb eines Jahres passieren müssen.
Die Wohnbebauung am ehemaligen Bahnhof Weitmar konnte die gleichnamige Bürgerinitiative nicht verhindern. Kein Grund für die Aktiven aber, das Projekt nicht weiter aufmerksam zu verfolgen. Dabei ist ihnen aufgefallen, dass noch immer keine Ersatzpflanzungen für die im November 2015 gerodeten Bäume erfolgt sind. Das, so der Vorwurf der Bürgerinitiative, hätte innerhalb eines Jahres passieren müssen.
Die Kritik der Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar fußt auf eine Textpassage in einer Beschlussvorlage der Verwaltung. Darin heißt es: „Das Regionalforstamt Ruhrgebiet fordert die Aufforstung der Kompensationsfläche innerhalb eines Jahres nach Rodung. Die weiteren Maßnahmen außerhalb des Plangebietes im Umfeld des Eingriffsbereiches sind ebenfalls innerhalb eines Jahres umzusetzen.“ Passiert ist seither nichts, stellt die Bürgerinitiative fest: „Kein einziger Baum wurde bisher gepflanzt, weder auf der Ausgleichsfläche an der Ettersheide in Linden, noch auf den vorgesehenen Kompensationsflächen im Umfeld.“
Die Stadt sieht sich trotz der Vorwürfe auf der sicheren Seite, räumt allerdings einen kleinen, aber nicht unerheblichen Fehler ein. „Die von der Bürgerinitiative zitierte Anlage 1 zur Beschlussvorlage enthält auf Seite 64 leider einen Übertragungsfehler und wurde versehentlich nicht aktualisiert“, teilt Stadtsprecher Oliver Trappe mit. „Anstatt ,innerhalb eines Jahres nach Rodung’ muss es ,zwei Jahre nach Rodung’ heißen. So hatte es die zuständige Forstbehörde – Regionalforstamt Ruhrgebiet, Gelsenkirchen – am 22. Juni 2015 festgelegt.“ Entscheidend sei aus Sicht der Stadt, dass es in der selben Beschlussvorlage weiter hinten richtig stand: „Die Begründung zum Bebauungsplan soll um folgendes ergänzt werden: Die Erstaufforstung muss innerhalb von zwei Jahren nach Rechtskraft des Bebauungsplanes durchgeführt sein. Dafür muss ein Erstaufforstungsantrag beim Regionalforstamt Ruhrgebiet gestellt werden.“
Aktuell, so Oliver Trappe, habe das Umwelt- und Grünflächenamt die Pflanzmaßnahmen ausgeschrieben. „Wir wollen im März mit der Aufforstung starten.“ Die Bürgerinitiative wird es genau beobachten.