Geschäftsführer einer Firma hatte Ingenieur im Stahlwerk geschmiert. "Gutsherrenmanier"

Für jahrelange Schmiergeldzahlungen an einen Stahlwerk-Ingenieur (62) ist gestern ein Geschäftsführer (39) einer Bochumer Rohrleitungsfirma zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss er 40 000 E zur Schadenserstattung zahlen sowie je 5000 E an den Staat und den Tierschutzverein Castrop-Rauxel überweisen. "Sowas passiert mir sicher nicht nochmal", sagte er gestern reuig vor dem Landgericht Bochum.

Der Familienvater hatte laut Urteil von 1997 bis 2001 einen damaligen Ingenieur der Duisburger Hüttenwerke Krupp Mannesmann (HKM) bestochen. Dieser war für Auftragsvergaben zuständig und sollte bei guter Laune gehalten werden. Seit 1997 steckte der 39-Jährige dem Duisburger insgesamt 122 000 E Schmiergeld in bar zu. Außerdem setzte er dessen Ehefrau auf seine Firmengehaltsliste, ohne dass sie arbeiten musste. Ein bloßes Scheinarbeitsverhältnis. Der HKM-Ingenieur bedankte sich mit lukrativen Aufträgen. "Gutsherrenmanier", nannte Mittrup diese Vorgänge.

Finanziert wurde das Schmiergeld teils auf HKM-Kosten. Es war eine klassische Korruptionsmasche: Der Bochumer Geschäftsführer stellte den HKM einfach mehr Arbeitsstunden in Rechnung als wirklich geleistet - und der Ingenieur zeichnete das ab. Dem Stahlwerk entstand laut Urteil ein Schaden von 92 000 E.

Außer HKM schmierte der 39-Jährige aber noch ein weiteres Unternehmen aus dem Stahlsektor, wie es hieß, so dass er insgesamt einen Schaden von ca. 111 000 E verursachte. Im Urteil sind 33 Bestechungsvorgänge aufgelistet.

Vorsitzender Richter Wolfgang Mittrup sprach von einer "langfristigen Bestechungspraxis". Der Geschäftsführer sei von seinem Amtsvorgänger in der Firma zu der Korruption angehalten worden, weil vorher auch schon so verfahren worden sein soll. Die Verteidigerin umschrieb das damalige Motto so: "Wenn die Firma überleben will, muss das so gemacht werden. Das ist immer so gemacht worden."

Siehe Rhein-Ruhr