Im Gutachten für den Förderverein "Pro Marienkirche" kommt der Leipziger Kirchenbau-Experte Dr. Pasch zu diesem Schluss

Jetzt hat ein Leipziger Kirchenbau-Experte die immer noch vom Abriss bedrohte St. Marienkirche in der Innenstadt unter die Lupe genommen. Im Auftrag des Fördervereins "Pro Marienkirche" sondierte Kirchenbaurat i.R. Dr. Gerhart Pasch, wie es um die "Denkmaleigenschaft" dieses Sakralbaus bestellt ist. Das Resultat seines Gutachtens ist eindeutig: Die Marienkirche gehöre unverzüglich unter Denkmalschutz.

Dazu schreibt Pasch: Auf Grund der Bedeutung der St. Marienkirche für Bochum und für die "deutsche Entwicklung der neugotischen Sakralarchitektur und die Weiterentwicklung dieser Architektur nach dem zweiten Weltkrieg" sei für die Marienkirche die Unterschutzstellung nach dem Denkmalschutzgesetz fällig.

"Der Abbruch und damit die Vernichtung dieses herausragenden Monumentes kann als Lösung nicht in Frage kommen, wäre ein Anachronismus und sollte nicht einmal in Erwägung gezogen werden," legte sich der Fachmann für den Erhalt der Kirche ins Zeug. Und: "In einer Zeit, in der über den Wiederaufbau von im 20. Jahrhundert abgebrochener oder zerstörter Bauwerke nicht nur nachgedacht, sondern solches auch durchgeführt wird und in der ein behutsamer Stadtumbau europaweit praktiziert wird, wäre es nicht zu verantworten, ein solch bedeutsames Bauwerk wie die St. Marienkirche Bochum zu vernichten." Als Bauwerk-Beispiele nennt Pasch die Frauenkirche Dresden, das Stadtschloss Berlin, die Garnisonskirche Potsdam und die Universitätskirche Leipzig.

Er warnt davor, Fehler der fünfziger und sechziger Jahre zu wiederholen, wo Bauwerke "in krasser Verkennung ihrer Bedeutung" abgerissen worden seien: "Die Verantwortlichen würden riskieren, sich ohne Not von der Öffentlichkeit vorwerfen lassen zu müssen, wider besseren Wissens wertvolles Sakral- und Kulturgut vernichtet zu haben."

Der Förderverein hat das Gutachten der Oberbürgermeisterin zugestellt, verbunden mit der Bitte, als Chefin der unteren Denkmalbehörde Maßnahmen zur endgültigen Verhinderung des Kirchenabrisses zu ergreifen.

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