Gericht lehnte Abschiebung ab, weil in Kamerun die Krankenversorgung bei HIV-Fällen schlechter ist
Weil in ihrem Heimatland die medikamentöse Versorgung nicht gesichert ist, darf eine HIV-positive Frau aus Kamerun in Bochum bleiben. Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf und sprach sich damit gegen die beabsichtigte Abschiebung durch die Stadt Bochum aus.
Das Gericht folgte damit Bedenken, die der Dortmunder Rechtsanwalt Michael Titze vorgetragen hatte. Das Gericht hatte umfangreiche Auskünfte bei den behandelnden Ärzten zur Frage eingeholt, ob eine medikamentöse Behandlung der Frau in Kamerun gesichert sei. Die Ärzte hatten laut Titze auf eine akute lebensbedrohliche Entwicklung der Kamerunerin hingewiesen - für den Fall, dass die Behandlung unterbrochen werde. Gleichzeitig erklärten sie, dass in Kamerun der Zugriff auf die benötigten Medikamente mit großen Schwierigkeiten verbunden sei. Deshalb empfahlen die Ärzte dringend, von der Abschiebung abzusehen.
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts muss der Mandantin von Anwalt Titze eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden. Im Urteil sagte das Gericht, dass Lieferengpässe und Verzögerungen bei der Versorgung mit den Medikamenten fatale Folgen hätten, da eine Unterbrechung der Medikation die Lebenserwartung der Frau verkürze.