Als Mitglied einer Betrüger- und Hehler-Bande kaufte ein 40-jähriger Mann mit gestohlenen Bank-Karten ein und verscherbelte die Waren am Kiosk und auf dem Flohmarkt. Zwei Jahre Haft auf Bewährung und 4500 E Geldstrafe

Der ehemalige Betrüger (40) kam für seinen gestrigen Prozess vor dem Schöffengericht Bochum aus München angereist. Dort ist er Kellner in einem bayerischen Wirtshaus. Die Welt, in der er sich früher in Bochum und andernorts herumtrieb, war weniger volkstümlich: Er war kokainsüchtig und hatte in großen Stil Betrügereien mit gestohlenen EC-Karten begangen. Bandenmäßig. Beute: 36 600 E.

Der Mann hatte die Sicherheitslücken des Lastschriftverfahrens ausgenutzt. Er kaufte von anderen Drogensüchtigen EC-Karten an, die gestohlen waren. Mit diesen EC-Karten kaufte er u.a. in Bochumer Geschäften massenhaft Waren ein, vor allem Zigaretten, Alkohol und Elektronikartikel, und fälschte beim Bezahlen die Unterschrift des wahren Besitzers. Die Läden merkten aber erst viele Stunden nach dem Kaufvorgang, dass die EC-Karten gesperrt waren. Auf Flohmärkten und bei Kiosk-Betreibern machte er die Waren zu Bargeld. Der Erlös wurde in der Bande aufgeteilt. Betroffen war damals vor allem eine bestimmte Supermarktkette. Die Taten sind zwei Jahre her. Bis heute sind die Sicherheitsmaßnahmen teilweise verbessert worden.

Der vorbestrafte und geständige Mann zeigte keine Reue, keine Entschuldigung. Es schien, als wolle er diese alten Straftaten - 90 Fälle - endlich abschütteln. Das Gericht verurteilte ihn zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und zusätzlich 4500 E Geldstrafe (300 Tagessätze). Ins Gefängnis muss der Mann, der dem Kokain seit zwei Jahren abgeschworen hat, nicht. Der Vorsitzende Richter: "Sie scheinen sich gefangen zu haben. Wir wollen Sie nicht aus Allem herausreißen. Damit ist keinem gedient." Die Geldstrafe muss er vom Kellner-Lohn in Raten abstottern. B.Ki.