Alternative zur Heimunterbringung. Paare werden bei auftretenden Problemen nicht allein gelassen
"Die Gesamtsituation ist zwar schwierig, aber man erlebt auch so viel Schönes mit diesen Kindern", wirbt Detlef Kühlborn, Leiter der Sozialpädagogischen Fachdienste beim Jugendamt, für die Aufnahme von Pflegekindern.
Zur Zeit haben in Bochum 315 Kinder in 265 Pflegefamilien ein neues Zuhause gefunden - wenn auch nur zeitweise. Diese Alternative zur Heimunterbringung könnte noch mehr ausgeschöpft werden, wenn sich nur mehr Paare bereit erklären würden, fremde Kinder aus schwierigen Verhältnissen aufzunehmen.
"Das ist jedoch schwieriger, als man sich das vorstellt", räumt Kühlborn ein. Viele Kinder haben negative Erfahrungen, sind behindert oder weisen Verhaltensstörungen auf. Wie Pflegeeltern mit den Gefühlen, manchmal auch Wutausbrüchen, dieser Kinder umgehen sollen, wie sie sie trotzdem liebevoll erziehen und ihnen Verständnis entgegenbringen können, das lernen die Paare in einem Bewerberseminar. Hier wird die besondere Problematik rund um die Aufnahme von traumatisierten Kindern vorgestellt und vor allem auch darüber aufgeklärt, dass man das Kind jederzeit wieder abgeben muss.
"Spätestens an dieser Stelle sagen viele potenzielle Pflegeeltern: Das traue ich mir nicht zu", weiß Kühlborn. Die ständige Ungewissheit, wie lange das jeweilige Kind nun in der Aushilfsfamilie verbleibt, ist eine nervliche Zerreißprobe, der nicht jeder gewachsen ist. Wer sich dennoch für die Pflege entscheidet, wird mit den Aufgaben und möglicherweise anfallenden Problemen nicht allein gelassen.
Das Jugendamt berät, unterstützt und stellt auch ambulante Hilfen zur Seite sowie den Unterhalt. Das Pflegegeld reicht von 643 Euro (0 bis 7 Jahre) bis zu 815 Euro (14 bis 18 Jahre) pro Monat. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine Dauer- bzw. Vollzeitpflege oder eine Kurzzeit- bzw. Bereitschaftspflege handelt. Letztere springt beispielsweise bei Alleinerziehenden ein, die aufgrund einer Erkrankung ihr Kind für die Dauer einer Kur unterbringen müssen oder in Fällen, in denen die Polizei den leiblichen Eltern das Kind wegen Misshandlungen oder Unterernährung bis zur Klärung des Sachverhaltes weggenommen hat. Mehr Infos gibt's unter Tel: 910-31 48.