Geringverdiener müssen nichts bezahlen, Spitzenverdiener bis zu 770 Euro monatlich
Die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen werden auch in Bochum zum 1. August 2008 geändert: Bei einem Jahreseinkommen unter 17 500 Euro (bisher 13 500 Euro) bleibt die Kinderbetreuung kostenlos. Wer über 125 000 Euro im Jahr verdient, muss monatlich bis zu 770 Euro berappen - nämlich bei einer Betreuungszeit von über 45 Stunden pro Woche für ein Kind unter zwei Jahren.
Wieviel die Eltern jeweils zahlen müssen, richtet sich danach, was sie "buchen": Künftig gibt es in Bochum vier Zeitstufen: bis 25, bis 35, bis 45 und über 45 Stunden pro Woche. Und: Die neuen Elternbeiträge für Kinder unter zwei Jahren sind wesentlich höher als für Kinder über zwei Jahren.
Beispiele: Für Kinder über zwei Jahren liegt der Monatsbeitrag bis 25 Wochenstunden zwischen 22 und 271 E, bis 35 Wochenstunden zwischen 26 und 325 E, bis 45 Stunden zwischen 35 und 434 E, über 45 Stunden: 41 bis 504 E.
Für Kinder unter zwei Jahren liegt der Monatsbeitrag bis 25 Stunden pro Woche zwischen 56 und 404 E, bis 35 Stunden zwischen 67 und 484 E, bis 45 Stunden zwischen 90 und 646 E, über 45 Stunden zwischen 109 und 770 E.
Wieviel im Einzelfall fällig wird, ergibt sich aus der neuen Beitragstabelle, die 15 Einkommensgrenzen auflistet. Die Neuberechnung ist Folge des Kinderbildungsgesetzes. Die Beiträge wurden von einer Arbeitsgruppe der Jugendämter aus sechs Ruhrgebietsstädten entwickelt. (R.H.)