Bochum/Witten. Was als harmloser Spruch an der roten Ampel begann, endete in einem Raubüberfall. Das Bochumer Landgericht verhandelte Freitag einen Fall, der zeigt, wie aus nichtigem Anlass ein Verbrechen entstehen kann - wenn die Beteiligten zu Wildwest-Methoden bereit sind.
Am Anfang war es nur ein harmloser Spruch an einer roten Ampel. Daraus entwickelte sich aber ein Raubüberfall. Am Freitag gab es für die zwei Täter (19) am Landgericht Bochum Jugendstrafen. Der Fall zeigt, wie aus nichtigem Anlass ein Verbrechen entstehen kann - wenn die Beteiligten zu Wildwest-Methoden bereit sind.
Zwei Schüler aus Witten (18, 19) wollten am 13. März um 23.30 Uhr von einer Bochumer Disko mit ihrem Seat über die Wittener Straße nach Hause fahren. An der Bochumer Hauptpost warteten sie vor einer roten Ampel. Neben ihnen, auf der Rechtsabbiegespur, stand ein BMW mit drei jungen Männern (je 19). Als der Seat schneller wegkam als der BMW, rief der Seat-Beifahrer (18), angetrunken, durchs offene Fenster zum BMW: „Haha! Abgezogen!”
Gekränkte Ehre
Im BMW fühlte man sich offenbar in der Ehre gekränkt. Der Fahrer verfolgte den Seat, bremste ihn noch vor der Kreuzung zum Lohring aus und stoppte ihn mit Warnblinklicht. Dann stiegen der Beifahrer und der Fahrgast auf der Rückbank aus und nahmen die Seat-Insassen in die Mangel, mitten auf der Wittener Straße: Einer öffnete die Fahrer-, einer die Beifahrertür. Dann schlugen sie jeweils - von oben nach unten - auf die Wittener ein. Einer forderte: „Handy her, sonst stech ich dich ab!” Brutal ging es auch an der anderen Autoseite zu. Nachdem der Räuber nach dem ersten Schlag ein Handy und einen 5-€-Schein erhielt, fragte er: „Soll das ein Witz sein?” Die Beute war ihm zu gering. Daraufhin gab das Opfer den Rest seines Geldes heraus, weitere fünf Euro. Danach verpasste der Räuber ihm noch einen Schlag. Kurz nach der Tat alarmierten die Opfer die Polizei.
Kein volles Geständnis
Vor Gericht gaben die Täter alles nur teilweise zu: Der Seat-Beifahrer habe sie außer dem Spruch auch übelst beleidigt, in vielen Formen. Das war aber faustdick gelogen. Später rückten sie davon großteils ab. Einen Raub bestritten sie aber bis zuletzt. Man habe die Sache nur "klären" wollen.
Sie sagten zwar, dass die Tat ihnen leid tue. Trotzdem alberten sie an beiden Prozesstagen im Gericht wie halbstarke Teenies herum; kichernd und sich aus Jux leicht boxend. Oft grinsten sie im Saal.
"Das ist kein rechtsfreier Raum"
Vorsitzender Richter Johannes Kirfel sagte über ihr Verbrechen: „Das ist kein rechtsfreier Raum, in dem Sie sich hier bewegen.”
Der eine bekam wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung zwölf Monate Jugendstrafe, der andere 14 Monate. Dieser hatte auch noch einen Einbruchdiebstahl begangen. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Der eine muss 50 € Schmerzensgeld zahlen, der andere 150 €. Beide müssen auch ein Jahr ein Berufskolleg besuchen.