Landgericht bestätigte Einstweilige Verfügung gegen eine umstrittene Reklamemethode.Richterin fühlte sich von Bemerkung, 400 Arbeitsplätze zu gefährden, unter Druck gesetzt
Lotto-Unternehmer Norman Faber hat gestern am Landgericht Bochum einen Handelsstreit um eine Werbemethode verloren. Seine "Faber Premium Gewinnspiel GmbH" ging gegen eine Einstweilige Verfügung vor, die vor kurzem der "Verein für lauteren Wettbewerb" (Hamburg) gegen die Werbemethode erwirkt hatte, weil sie das Wettbewerbsgesetz verletze. Aber die Kammer für Handelssachen bestätigte gestern die Verfügung.
Es ging um einen Werbehandzettel. Faber hatte darauf "gratis" eine Gewinnchance auf eine Rente von 1000 E für zehn Jahre angepriesen. Wer vier richtige Zahlen freirubbelt, gewinnt. Darüber hinaus konnte man ein Auto gewinnen. Nun stand auf dem Zettel aber auch der umstrittene Satz: "Die abgefragten Daten werden gespeichert und übermittelt, damit wir Sie weiter informieren und telefonisch bewerben dürfen (Telekommunikation, Energie, Renten)."
Wenn nun ein Interessent bei Faber wegen der Monatsrente, beziehungsweise wegen des Autos bei Faber wie erhofft anrief, soll er teilweise auch nach seinen persönlichen Daten gefragt worden sein. Und es sollen ihm später weitere Werbeangebote gemacht worden sein. Das aber sehen die Richter als Überrumpelung an.
Die Kunden würden bei Faber doch nur wegen der 1000 E Rente und dem Auto anrufen, nicht aber wegen weiterer Produkte. "Das kann man so nicht verquicken", kritisierte Vorsitzende Richterin Barbara Tschentscher die Werbung. Das sei "unzulässig". Ein Faber-Anwalt argumentierte, dass es ja die Kunden seien, die anriefen, nicht Faber sie. Das ließ das Gericht nicht gelten.
Faber darf die kritische Klausel jetzt nicht mehr benutzen. Sonst droht Ordnungsgeld. Eventuell geht der Streit aber in höhere Instanzen.
Norman Faber konnte die ganze Kritik gestern "nicht verstehen". Das Gewinnspiel sei "seriös" und "fair". Seine Werbung sei "durchgängige Praxis in der Wirtschaft". Wenn das verhindert werde, "dann weiß ich nicht, wo wir leben". Das sei keine Freiheit.
Zuvor hatte einer seiner drei promovierten Anwälte dem Gericht vorgehalten: "Sie bringen das Geschäftsmodell in höchste Gefahr." Dadurch seien 400 Arbeitsplätze von Faber in Bochum gefährdet. Mit der Bemerkung fühlte sich die Richterin aber unter Druck gesetzt und verbat sich dies.