Ein 73-jähriger Rentner aus der Oberpfalz wurde über 32 Jahre nach dem mysteriösen Stadtpark-Mord verurteilt.Die anderen drei Angeklagten (66 bis 73), darunter die Tochter des Opfers, wurden hingegen freigesprochen

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© Michael Korte

Mord verjährt nicht. Und so ist gestern, im Fall des mysteriösen Stadtpark-Mordes an einer Bochumer Millionärswitwe (61) vom 9. August 1975, doch noch ein Täter (73) zu lebenslanger Haft wegen Mordes aus Habgier verurteilt worden. Er ist, so Richter Hans-Joachim Mankel im dreieinhalbstündigen Urteil, "auch 32 Jahre nach dem Geschehen mit der Härte des Gesetzes zur Verantwortung zu ziehen". Jetzt, "im Herbst seines Lebens", treffe ihn die Strafe.

Die anderen drei Angeklagten - die Tochter (66) des Opfers, ihr damaliger Ehemann (73) sowie ein Bekannter (72) - wurden wie vom Staatsanwalt beantragt freigesprochen. Die 66-Jährige, die Millionenerbin, schüttelte nach dem Urteil den Mitgliedern des Schwurgerichts die Hand. Sie hat fast 20 Monate in U-Haft gesessen.

Seit August '06 hatte das Gericht tief in der Vergangenheit gewühlt. Aber Indizien waren zu unsicher, Zeugen längst verstorben oder nicht mehr im Besitz zuverlässiger Erinnerungen. Die Jahrzehnte haben die genauen Umstände dieses Mordfalls teilweise in undurchsichtigen Nebel gehüllt.

Die Version, die das Gericht jetzt als Vorgeschichte der Tat schilderte, kann letztlich wohl auch nur eine These sein. Demnach hatte der 73-Jährige, ein Oberpfälzer, einen Mord ausgeführt, der gar nicht geschehen sollte. Er habe nur "irrtümlich" geglaubt, dass dazu ein Auftrag bestanden haben. Die Anklage war davon ausgegangen, dass die Tochter des Opfers und ihr damaliger Ehemann (73), 1975 beide in München wohnend, über einen jetzt mitangeklagten Bekannten einen Mörder gesucht hätten, der die reiche Witwe in Bochum töten solle. Damit die Tochter früher ans Erbe komme. Doch ein solches Mordkomplott konnte das Gericht nicht feststellen. Wohl habe jener Ex-Schwiegersohn, damals finanziell in der Bredouille, gesagt, dass es ihm eine Million wert sei, wenn jemand seine Schwiegermutter beiseite schaffe. Aber das sei "nur eine flapsige Spontanäußerung beim Bier" gewesen. Sein damaliger Gesprächspartner, der mitangeklagte Bekannte (72), habe wohl erkannt, dass dies nicht ernst gemeint war, es aber trotzdem seinem Arbeitskollegen erzählt, jenem Oberpfälzer. Und dieser habe "die mangelnde Ernsthaftigkeit offensichtlich nicht erkannt". Er sei mit einem bis heute unbekannten Kriminellen, so das Gericht, "übereingekommen", die Millionärin "zu töten, um an die vermeintlich ausgesetzte Belohnung zu kommen".

Sie seien nach Bochum gefahren und hätten die Geschäftsfrau umgebracht. Jener Unbekannte, so Mankel, "würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit". Und: "Er hängte sie noch lebend an einem Haken in der Waschküche auf."

Bis heute konnten aber keinerlei Geldflüsse nachgewiesen werden, die als Killerlohn zu deuten sind. Das sprach für eine Unschuld der übrigen drei Angeklagten. Außerdem betonte Mankel, dass die angeklagte Frau bereits direkt nach der Tat der für sie entlastenden Version der Ermittler, dass ihre Mutter wohl Selbstmord begangen habe, widersprochen habe; dazu sei ihre Mutter nicht der Typ. "Das spricht gegen ihre Verstrickung in das schreckliche Geschehen."

Bericht Rhein-Ruhr