Wegen Beihilfe zu einer Bombendrohung ist jetzt eine 16-jährige Bochumerin vom Bezirksjugendschöffengericht zu einem Freizeitarrest verurteilt worden.
Sie mussvon Samstagfrüh um acht Uhr bis Montagfrüh um fünf Uhr in eine Zelle des Bochumer Gerichts.
Am 3. Mai 2007 waren binnen zehn Minuten von verschiedenen Stellen in Bochum drei Drohanrufe eingetroffen: zwei bei der Polizei, einer beim Gericht. "Bombe, Bombe, Bombe, im Gericht!" sagte ein Anrufer. Seine Identität ist bis heute nicht ermittelt, die Stimme hatte aber einen ausländischen Akzent, wie es hieß. Mit ausgefeilter Technik konnte die Kripo die Anrufe zurückverfolgen. Einer davon war aus einem kleinen Einzelhandelsgeschäft in Wattenscheid gekommen. Dort hatte zum Zeitpunkt des Anrufs eine Praktikantin gearbeitet - die 16-Jährige. Das Gericht war überzeugt, dass sie dem Anrufer den Hörer für den Drohanruf überreicht hatte.
Ein Tatmotiv ist unklar. Die junge Frau hatte damals jedenfalls kein Verfahren bei Gericht gehabt. Eventuell aber der Anrufer. Das Gericht war damals nicht geräumt worden.
Die Frau will mit der ganzen Sache nichts zu tun gehabt haben, aber das Gericht glaubte ihr nicht. Außer dem Freizeitarrest bekam die Jugendliche auch noch eine "Betreuungsweisung" für ein Jahr: das ist eine behördliche Hilfe, im Alltag besser zurechtzukommen.