Dazu verurteilte ihn jetzt das Bochumer Bezirksjugendschöffengericht. Der 19-Jährige hatte laut Urteil im April 2006 nachts in Grumme in einer Gruppe mit vier oder fünf Begleitern von einem anderen Heranwachsenden eine Zigarette gefordert. Als dieser meinte, er habe keine, wurde er von der Gruppe abgetastet. Das wehrlose Opfer, das allein war, konnte die halbstarken Räuber zwar mit wegschiebenden Bewegungen zunächst etwas von sich abhalten. Dann aber trat ihm einer von hinten in den Rücken, wodurch er nach vorn stolperte. Der jetzt Angeklagte schlug ihm dann laut Urteil die Faust ins Gesicht. Zu Boden gestürzt, traten alle aus der Gruppe mehrfach auf das Opfer ein. Erst als ein Taxi vorbeifuhr, ließen die Täter vom Opfer ab. Es erlitt einen dreifachen Nasenbeinbruch und eine Ohrmuschelprellung, die eine Zeit lang die Hörfähigkeit eingeschränkt hatte. Der Angeklagte hatte seine Täterschaft bestritten. Die Mittäter blieben unerkannt.

In der Strafe sind auch zwei massive Widerstandshandlungen gegen die Polizei nach Randaleaktionen in der Disko mitberücksichtigt.