Rentner (70) hatte zugeschlagen. Gericht spricht von einem "längeren Zerwürfnis mit beiderseitigen Aggressionen". Zwei Instanzen

Ein bitterer, handfester Nachbarschaftsstreit zwischen zwei Bochumern ist gestern bis in die zweite Instanz der Strafjustiz durchgefochten worden. Der Angeklagte, ein bisher unbestrafter Rentner, wirkte verzweifelt; vor innerer Aufgewühltheit kämpfte er sogar kurz mit den Tränen: "Unser Leben hat keinen Sinn mehr, wir werden ständig bedroht." Das Gericht spricht von einem "längeren Zerwürfnis mit beiderseitigen Aggressionen".

Es ging um eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung auf dem Gelände des gemeinsamen Mehrfamilienhauses. Der 70-Jährige hatte im vorigen Juli aus unbekanntem Grund Streit mit dem erwachsenen Sohn eines langjährigen Nachbarn gehabt. Er schlug ihn mit einem Gegenstand, angeblich einer Taschenlampe. Vorher hatte er ihn, wenn auch vielleicht nur in Notwehr, mit Reizgas besprüht. Der Geschädigte (Platzwunde am Kopf) war damals betrunken gewesen.

Der 70-Jährige hatte vom Amtsgericht im Herbst eine Geldstrafe von 1800 E (90 Tagessätze) auf Bewährung erhalten. Das akzeptierte er aber nicht - und er zog dagegen vors Landgericht. Ziel: Einstellung des Verfahrens. Das lehnte aber der Oberstaatsanwalt ab. Und so nahm der Rentner seine Berufung zurück. Seinen Frust musste er wieder mit nach Hause nehmen. B.Ki.