Bochum. Der Fahrgast (53) in der Straßenbahn wollte dem 18-Jährigen und seinen Kumpel nur das Rauchen untersagen. Dafür wurde er von ihnen mit einem Teleskop-Schlagstock zusammengeschlagen. Der 18-Jährige bekam am Donnerstag vier Wochen Dauerarrest. Zudem muss er eine Alkohol-Therapie machen.

Für den Angriff mit einem Teleskop-Schlagstock auf einen 53-jährigen Fahrgast in der Straßenbahn wurde ein 18-Jähriger zu vier Wochen Dauerarrest verurteilt. Zudem muss er eine Alkohol-Therapie machen. Der Jugendrichter nannte die gefährliche Körperverletzung eine „Mords-Schweinerei”.

Völlig grundlose Rache

Der 18-Jährige hatte am 2. März 1,54 Promille Alkohol im Blut. Dann stieg er mit seinem Freund in die Bahn 306. Beide rauchten. Die Frau des 53-Jährigen, ein Kraftfahrer, hatte Atemprobleme. Um das Qualmen zu stoppen, sprach er den Straßenbahn-Fahrer an. Dafür rächten sich die Schläger mit roher Gewalt. Der 18-Jährige schlug mit seinem Schlagstock viermal auf den 53-Jährigen ein. Von oben nach unten auf den Kopf. Das Opfer erlitt einen doppelten Nasenbeinbruch, Platzwunden, Prellungen. Diese sind zwar relativ folgenlos verheilt. Aber noch heute hat der Mann migräneähnliche Kopfschmerzen und ein Unwohlsein, wenn er eine Bahn betritt.

Einnerung an Mord in München

Der Oberstaatsanwalt fühlte sich an den Mord in München erinnert, als ein beherzter Passant Kinder vor Räubern schützen wollte: „Der Herr Brunner hat so eine Übung mit dem Leben bezahlt.” Der Ankläger wollte neun Monate Jugendstrafe auf Bewährung und 200 Sozialstunden. Das Gericht urteilte milder.

Mittäter sitzt bereits im Jugendknast

Das Verfahren gegen den Mittäter, ebenfalls Heranwachsender, wurde bereits früher ohne jede Strafe eingestellt - weil er wegen anderer Taten sowieso schon zweieinhalb Jahre Jugendhaft verbüßt.