Bochum. Ein versuchter Schlag ins Gesicht hat einem 19-jährigen Wattenscheider am Donnerstag ein Jahr und neun Monate Jugendstrafe ohne Bewährung eingebrockt. So kann es kommen, wenn man vorherige Bewährungsstrafen nicht ernst nimmt. Jetzt war die Geduld des Bezirksjugendschöffengerichts am Ende.

Laut Urteil hatte er am 24. Januar, nur anderthalb Monate nach seiner letzten Verurteilung, einen ihm völlig fremden Passanten (37) in der Wattenscheider Innenstadt angegriffen. Grund soll dessen schwarze Bomberjacke gewesen sein. „Nazi-Schwein” soll aus der Gruppe, mit der der 19-Jährige unterwegs war, gerufen worden sein. Als das Opfer, ein Mechaniker, sich gegen die völlig überraschende Attacke des 19-Jährigen wehrte, verkroch dieser sich laut Urteil in eine Dönerbude - und seine Kumpels fielen über das Opfer her. Es erlitt eine blutige Lippe. Der Richter zum Angeklagten: „So schätze ich dich ein: Initialzündung geben - und dich ganz schnell verpissen.” Die Kumpels, die zugeschlagen hatten, wurden nicht ermittelt.

Sechs Vorstrafen

Die Tat hätte unter Umständen auch mit Geldstrafe oder Arrest quittiert werden können. Nicht aber hier. Der 19-Jährige hat sechs Vorstrafen.

2005: Körperverletzung (Wochenendarrest)

2005: gefährliche Körperverletzung und Bedrohung (zwei Wochen Dauerarrest)

2007: Körperverletzung und Diebstahl (ein Jahr Jugendstrafe auf Bewährung)

2008: Beleidigung (zwei Wochenendarreste)

2008: Anstiftung zum Raub (ein Jahr und neun Monate Jugendstrafe auf Bewährung)

2008: Acht Spinde im Hospital aufgebrochen und Wohnungseinbruch (zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung)

Da war für das Gericht jetzt kein Spielraum mehr für „gute Sozialprognosen”.

"Das erste Mal, dass ich unschuldig bin"

Der Angeklagte, ein schmächtiges Kerlchen, hatte seine Unschuld beteuert. „Ich war noch nie unschuldig”, sagte er. „Das ist das erste Mal, dass ich unschuldig bin. Ich will nicht unschuldig in den Knast.” Zurzeit holt er bei der VHS seinen Abschluss nach der 9. Klasse nach. Der Richter aber: „Wir sind überzeugt, dass Du der Täter warst.” Mit der jetzigen 21-monatigen Jugendstrafe, einer "Einheitsstrafe", sind alle vorherigen Bewährungsstrafen abgegolten.

Der Fall geht in die Berufung.