Bochum. Der Gerichtstermin für die Klage gegen den sechsspurigen Ausbau der A 40 im Bereich Bochum und Bochum-Wattenscheid wurde auf den 21. Januar 2009 festgesetzt. Dann findet am Oberverwaltungsgericht Münster die mündliche Verhandlung über sechs Klagen gegen den Autobahnausbau statt.

„Wir wissen, dass die Chance auf Erfolg gering ist, doch wir nutzen sie”, sagte Eckhard Stratmann-Mertens, Sprecher der Dü-Bo-Do Bürgerinitiative, anlässlich des jetzt feststehenden Gerichtstermins über den weiteren Ausbau der A 40. Am 21. Januar 2009 wird das Oberverwaltungsgericht Münster in einer mündlichen Verhandlung über die sechs Klagen beraten. Gemeinsam setzen sich die Aktionsgemeinschaft für bessere Wohnqualität an der A 40 und die Bürgerinitiative gegen den bereits laufenden Ausbau der Verkehrsachse ein.

Ziel der Klage sei es, einen sofortigen Baustopp zu erreichen. Dies ginge nur, wenn das Gericht den Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 2006 aufhöbe. Sollten die Klagen in erster Instanz abgeschmettert werden, kündigen die Kläger bereits jetzt den Gang zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an. Dies würde dann in letzter Instanz zu entscheiden haben.

Die Ausbau-Gegner machen vor allem drei Gründe für ihre Baustopp-Forderung geltend. Da der Verkehr mit der Umsetzung der sogenannten Bochumer Lösung (sechsspuriger Ausbau, Westkreuz, Stadtring-Ausbau, Opel-Querspange) um deutlich mehr als 30 000 Fahrzeuge pro Tag zunehmen würde, seien Dauerstau und Unfallhäufung trotz Erweiterung zu erwarten. Die bis zu 4000 unmittelbaren Anwohner sehen sich in ihrer Gesundheit und ihres Lebens konkret gefährdet. „Damit meinen wir insbesondere die Zunahme von Lärm- und Schadstoffimmissionen”, so Werner Dechardt von der Aktionsgemeinschaft für bessere Wohnqualität. Ähnliches gelte für die Anwohner im Bereich des Außenrings und der Opel-Querspange in den Stadtteilen Wiemelhausen und Laer.

Für den Fall, dass die Kläger vor Gericht keinen Erfolg haben, fordern die Initiativen einen Deckel oder eine sogenannte Einhausung oder den Deckel, um die Lärm- und Feinstaubimmissionen wenigstens ein wenig zu mindern.

Auch die Stadt möchten die Bürgerinitiativen in die Pflicht nehmen

Auch die Stadt möchten die Bürgerinitiativen in die Pflicht nehmen. Ihrer Auffassung nach soll sich die Kommune finanziell an der Einrichtung einer Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Messstelle im Einzugsbereich der A 40 beteiligten. Nur so könne überprüft werden, ob die Grenzwerte eingehalten werden.


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