In Bochum wie allerorten sind sie eine ebenso leidige wie notwendige Begleiterscheinung des Fernseh- und Radiogenusses: die GEZ-Gebühren.
Zum 1. Januar sind die Rundfunkgebühren um 95 Cent pro Monat erhöht worden. Steigen dürfte folglich auch die Anzahl der Verbraucherfragen: Wann muss ich Rundfunkgebühren zahlen? Kann ich mich davon befreien lassen? Bereits seit Oktober berät, unterstützt und vermittelt die Bochumer Verbraucherzentrale.
Als eine von sieben regionalen Anlaufstellen bietet Bochum endlich offizielle Informationen und Hilfe rund um die Rundfunkgebühren an. „Wir hatten immer schon Anfragen zum Thema, aber wir konnten und durften zu diesem verwaltungsrechtlichen Gebiet nicht beraten”, erklärt Juristin Melanie Schliebener von der Verbraucherzentrale NRW. Erst mit der Gebührenerhöhung kam nun eine Kooperation mit dem WDR zustande, der die für Verbraucher kostenlose Beratung finanziert.
„Wir wollen in Bochum als neutrale Instanz über die Gebührenpflicht und Befreiungsmöglichkeiten aufklären,” verweist Andrea Thume, Leiterin der lokalen Verbraucherzentrale (Große Beckstraße 15) auf das montägliche Angebot. Und schon die bisherigen Anfragen hatten es in sich: Wohnt das (minderjährige) Kind noch bei den Eltern, hat aber ein eigenes Einkommen oberhalb des Sozialhilfesatzes von 281 Euro – ist das Kind für sein TV-Gerät im Haus der Eltern gebührenpflichtig? Ist es. Und auch die Seniorin, deren ungenutztes TV-Gerät von Efeu umrankt ist, muss zahlen. „Es zählt nicht das Sehverhalten des Besitzers, sondern die grundsätzliche Empfangsbereitschaft des Geräts”, erklärt Schliebener. Befreit von seinen Gebühren ist also nur noch, wer Sozialleistungen (ohne Zuschläge) empfängt. „Außerdem sind Ehepaare nur ein Mal gebührenpflichtig.”