„Üblicher Kinderlärm muss gedultet werden”, ließ das Oberlandesgericht Düsseldorf verlauten. Das gilt auch für Grünanlagen im Wohnbereich, es sei denn, ein Schild verbietet es.

Genau das tut es auch in der Wohnanlage Borchertstraße- Klopstockstraße, mit den Worten: „Fußball und ähnliche Ballspiele sind verboten”. Das ist soweit nicht verwunderlich, schmücken doch eine Vielzahl solcher Verbotsschilder die meisten deutschen Städte. Das besondere an diesem Fall ist, dass viele Anwohner dieses Schild nicht mehr dort haben wollen. „Die kleineren Kinder können sonst nirgendwo spielen”, meint das Ehepaar Heinz und Monika Braumann, Sprecher der Betroffenen Mieter. Nicht nur, dass sich häufig Gesindel auf dem nahen Spielplatz herumtreibe, auch ist dieser zu „versteckt und uneinsichtig”, um Kinder dort unbeaufsichtigt spielen zu lassen. Auch der nächste Bolzplatz ist keine Alternative, denn dort spielen meist ältere Kinder und Erwachsene. „Über deren Lärm beschwert sich keiner”, sagen die Braumanns.

Interessant ist auch, dass offenbar nicht verboten ist, Hunde auf der Grünanlage auszuführen. Diese sind aber auch nicht so sehr für ihren Lärm, wie für ihre Hinterkassenschaften bekannt.

"Das Schild muss weg"

Aber längst nicht alle Mieter wollen spielende Kinder auf dem Rasen vor dem Balkon. Ein Nachbar habe schon wegen spielender Kinder die Polizei gerufen und diese, ohne Erlaubnis der Eltern, fotografiert. Danach stand für die Braumanns fest: Das Verbotsschild muss weg!

So sammelten sie im August 2008 eine Unterschriftenliste für eine Versetzung des Schildes, auf dass lärmende Kinder die Grünflächen stürmen sollten. Doch bis heute steht das Schild auf seinem Platz. Die gemeinnützige Wohnungsgesellschaft, die mit der Bitte das Schild zu versetzten betraut wurde, blieb untätig. Für sie machten wohl auch die Mieter zu viel Lärm um nichts.