Hordel.. Bewohner der Dahlhauser Heide wurden über Neuerungen bei der Errichtung, Reparatur, Änderung und Erweiterung von Bauten in der Siedlung informiert.
So gut besucht war die Epiphanias-Kirche selten: volle Bänke, volle Emporen. Dazu gab es für die Bewohner der ehemaligen Arbeitersiedlung Dahlhauser Heide guten Grund: Um den zusammenhängenden Charakter der Siedlung zu schützen, gleichzeitig aber eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung des baulichen Bestands zu ermöglichen, wird die 1980 aufgestellte Gestaltungssatzung auf den aktuellen Stand gebracht.
„Ich will Gewissheit haben, was ich laut der neuen Satzung darf und was nicht“, sagte Besucher Ludger Warnecke. Es werde bestimmt heiß hergehen. Baudezernent Markus Bradtke versuchte deshalb bereits zu Beginn, den erhitzten Gemütern den Wind aus den Segeln zu nehmen: „Wir wollen bewahren, was gute Qualität hat. Die Satzung muss leben und sich an ihre Lebensverhältnisse anpassen.“ Ziel sei eine Vereinfachung und Konkretisierung von Formulierungen und nicht, möglichst restriktiv vorzugehen.
Auch Yasemin Utku, die als Expertin für Architektur, Städtebau und Denkmalpflege an der Überarbeitung beteiligt war, unterstrich: „Sie leben in einer ganz besonderen Siedlung, das auch dank der Gestaltungssatzung.“
Es gilt Bestandsschutz
In der von Bezirksbürgermeisterin Gabriele Spork (SPD) moderierten Bürgerinformationsveranstaltung zeigte Utku dann auf, welche Neuerungen bei der Errichtung, Reparatur, Änderung und Erweiterung baulicher Anlagen hinsichtlich Werkstoffwahl, Farbgebung, Konstruktion und Fassadengestaltung vorgesehen sind. „Es gibt Neuregelungen, die etwa Solaranlagen, Schornsteine, Vordächer oder Farbgebung betreffen“, erklärte Utku. Beispielsweise seien außenliegende Schornsteine nicht gestattet, die Dacheindeckung nur noch mit anthrazitfarbenen Pfannen zulässig oder die Hausnummern nach historischem Vorbild vorgeschrieben.
Besonders wichtig war es Bradtke, den Bewohnern die Sorge zu nehmen, auf Grund der Satzungsänderung tätig werden zu müssen. „Sie brauchen morgen keinen Handwerker bestellen“, sagte er. Die neuaufgestellte Satzung gewähre genehmigten Gebäuden Bestandsschutz, so dass bisherige Verstöße nicht geahndet werden. Anders sehe es mit Verstößen gegen den Bebauungsplan aus: Dieser bleibe mit seinen Inhalten in Kraft, Verstöße würden dementsprechend geahndet.
Siedlung wurde vor mehr als 100 Jahren errichtet
In der anschließenden Diskussion appellierte Bewohner Heinz Olejniczak an die Nachbarn: „Unsere Siedlung gehört zu den herausragenden Siedlungsbeständen im Ruhrgebiet. Die Umsetzung der bisherigen Vorschriften einiger Bewohner lässt zu wünschen übrig. Manche machen einfach das, was ihnen gerade einfällt.“ Rita Kowalski, die seit über 60 Jahren in der zwischen 1906 und 1915 von der Firma Krupp errichteten Siedlung wohnt, wollte wissen: „Wie steht es um die Vorgärten als Parkfläche?“ Sandra Gonscherowski-Osthoff vom Bauordnungsamt erklärte, dass Stellplätze in Vorgärten nicht zulässig seien und verwies auf den Bebauungsplan.
Auch wenn Themen wie Parkplätze oder Rollläden für aufgeregte Diskussionen sorgten, so waren sich alle Besucher einig: Die unter Denkmalschutz stehende Siedlung, die als Gartenstadt für die Bergleute der Zechen Hannover/Hannibal entworfen wurde, ist ein attraktiver Wohnort – und soll es bleiben.