Hofstede. . Planungsausschuss beschließt, Industriebrache zu reaktivieren. Auflage der Stadt fürs Baurecht ist, den Schrottplatz zu verlagern, der Nachbarn belästigt.
Im dritten Anlauf soll es jetzt klappen: Der Planungsausschuss fällte jetzt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Gewerbegebiet Hofstede auf dem ehemaligen GMU-Gelände. Damit soll die Brachfläche nach langen Jahren fürs Gewerbe aufbereitet werden.
Schon zweimal hat das Oberverwaltungsgericht (1995 und 2011) alte Bebauungspläne mit dem selben Ziel gekippt. Beim ersten Mal wurde zu wenig Rücksicht auf die angrenzende Wohnbebauung genommen. „Es gab Rechenfehler beim Lärmgutachten“, sagte Stadtbaurat Markus Bradtke. Beim zweiten Mal lagen dem geplanten Verkehrsanschluss an die Dorstener Straße fehlerhafte Verkehrs- und Immissionsbetrachtungen zugrunde. Diesmal soll das Verfahren rechtlichen Prüfungen standhalten: „Wenn der Grundstückseigentümer den Schrottplatz verlagert, und wenn er sich an den Planungskosten beteiligt, dann kann keiner sagen, Politik und Verwaltung hätten kein anständiges Angebot gemacht“, so Stadtbaurat Markus Bradtke.
„Die subjektive Konfliktlage heute könnte höher nicht sein.“
Mit überwältigender Mehrheit ebnete der Planungsausschuss der Reaktivierung der Industriebrache für Gewerbe den Weg. Vorsitzende Elke Janura (CDU): „Ich bin zuversichtlich, dass es nun ein gutes Ende nimmt.“ Ihre Fraktionskollegin Angelika Dümenil begrüßte ausdrücklich diesen Schritt, nach „so vielen Jahren ohne Bewegung einen Bebauungsplan aufzustellen“. Gut sei auch, dass ein Verkehrskonzept für Hofstede in Auftrag gegeben wurde.
Baudezernent Bradtke hält einen Bebauungsplan für die beste Chance, den emissionsgeplagten Nachbarn zu helfen. „Er bindet die Bürger in die Planung ein und ordnet die Situation. Die subjektive Konfliktlage heute könnte höher nicht sein.“ Besonders die Bewohner der Konsumstraße laufen seit langem Sturm gegen den störenden Schrottbetrieb.
Anschluss des Gebietes an das angrenzende Verkehrsnetz
Besitzer Werner Bauer profitiert von der Planung. Die Verfahrenskosten, einschließlich der für das erforderliche Gutachten und die Sanierung, soll daher der Privateigentümer tragen. Ihn will die Stadt zur Übernahme der restlichen Sanierungen verpflichten.
Im Verfahren geht es um den Anschluss des Gebietes an das angrenzende Verkehrsnetz. Geprüft werden auch die mögliche Abbindung der Straße In der Provitze zwischen Gewerbe und Wohnen, eine zusätzliche Anbindung des Hannibal-Geländes und die mögliche Querung der Glückaufbahntrasse. Um nicht erneut vor Gericht zu scheitern, soll es diesmal mehr Grün und weniger Gewerbe geben: zur Wohnsiedlung Konsumstraße hin wird die vorhandene Grünverbindung erweitert. Die ehemalige Bahnstrecke im Süden des Areals soll als Park angelegt werden.
Der Bebauungsplan schließt die Ansiedlung von Einzelhandel, Schrottplätzen, Vergnügungsstätten und sexuellen Dienstleistungen aus, ebenso Speditionen und Omnibusbetrieben. Zulassen will die Stadt nur noch emissionsarme Betriebe. Voraussetzung für die Reaktivierung der Brachflächen ist die Sanierung der Altlasten durch die langjährige industrielle Nutzung, unter anderem die Aufbereitung flüssig-schlammiger Sonderabfälle durch die Firma „Ruhr-Schwefelsäure“. Teilweise wurde der bereits genehmigte Sanierungsplan umgesetzt, doch gegenwärtig ruhen die Arbeiten.
Freiflächen schonen, Brachen für Gewerbeansiedlungen nutzen
Mit der gewerblichen Wiedernutzung der Fläche und damit der Revitalisierung von Brachflächen verfolgt die Stadt ihr Ziel der Innenentwicklung und Schonung des Freiraums.
Bei Bedarf soll eine externe Rechtsanwaltskanzlei die vertraglichen Regelungen mit dem Grundstückseigentümer und das weitere Bebauungsplanverfahren begleiten bzw. prüfen.