Bochum. 60 Jahre altes Haus in Bochum soll wegen unzulässiger Erweiterungen abgerissen werden. Nach mehreren Prozessen schöpft der Eigentümer wieder Hoffnung.

  • In knapp einem Jahr soll Ralf Schoss` Elternhaus in Linden abgerissen werden
  • Der Eigentümer will sich weiter dagegen wehren
  • Der Fall könnte vor dem Verwaltungsgericht neu aufgerollt werden

Noch muss Ralf Schoss um den Abriss seines Elternhauses fürchten. Die Stadt hat angekündigt, das 1956 errichtete Gebäude an der Donnerbecke 83 im Stadtteil Linden im Oktober 2017 abzureißen, da der Eigentümer aus Sicht der Verwaltung im Laufe der Jahre eine unzulässige Erweiterung der Wohnfläche vorgenommen habe. Nach mehreren verlorenen Prozessen schöpft der 63-jährige ehemalige Polizeibeamte aber nun wieder Hoffnung.

Vor einigen Monaten bei seinem Bruder aufgetauchte Statikunterlagen beweisen aus seiner Sicht, dass die von der Stadt Bochum und vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angeführten „angeblich illegalen Veränderungen an dem Haus nicht richtig sind“, so Schoss. „Das Haus wurde so gebaut wie ursprünglich geplant.“ Mit einer im April eingereichten Restitutionsklage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen möchte er nun die Wiederaufnahme des Falls erreichen.

Abrissverfügung liegt vor

Das 1956 errichtete Haus an der Donnerbecke 81, das die Eltern von Ralf Schoss für ihr Familie mit acht Kindern erbauen ließen, steht im Landschaftsschutzgebiet.

Seit 20 Jahren streiten sich der Eigentümer, der das Gebäude 1979 gekauft hatte, und die Stadt über einen Anbau, für den es keine Genehmigung gibt, und über die Frage einer vermeintlichen unzulässigen Wohnraumerweiterung sowie den Bestandsschutz. Mittlerweile gibt es eine Abrissverfügung.

Eigentümer Ralf Schoss erwartet nach dem Fund neuer Unterlagen eine Aufhebung des Gerichtsurteils. Sein Anwalt beruft sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das besage, fehlender Zugang zu Akten führe zur Urteilsaufhebung.

„Ich kann mir gar nicht vorstellen, wie die Stadt jetzt noch einen Totalabriss begründen will“, sagt der Pensionär, der in Dortmund lebt und die beiden Wohnungen im Haus vermietet hat. Er pocht nicht nur auf die Rücknahme der Abrissverfügung und Aufhebung des entsprechenden Gerichtsurteils, sondern auch auf neuerliche Gespräche mit der Verwaltung. „Die reden ja nicht mehr mit mir, weil sie sagen, es habe schon genügend Angebote gegeben. Aber ich erwarte, dass die Stadt auf mich zugeht.“ Zumal sich herausgestellt habe, dass besagte Statikunterlagen auch der Verwaltung als Akte vorlagen, ihm aber nie zur Verfügung gestellt wurden. Schoss: „Ich lasse prüfen, ob das Rechtsbeugung ist.“ Den Vorwurf, die Stadt habe bewusst eine Akteneinsicht verhindert, weist Stadtsprecher Thomas Sprenger „mit aller Schärfe zurück“. Den Gerichten sei die gewünschte Bauakte zur Verfügung gestellt worden, die Statik-Akte sei nie angefordert worden.

Stadt: „Akte nicht entscheidend“

Derweil wähnt sich Ralf Schoss im Wettlauf mit der Zeit. „Ich mag mir das gar nicht vorstellen, das Haus ist durch die Stadt abgerissen obwohl die Restitutionsklage dann zum Erfolg geführt hat.“ Bis zum 30. September 2017, dem Tag an dem seine Mieter nach Aufforderung der Stadt spätestens ausgezogen sein müssen, müsste das Verwaltungsgericht in einem wieder aufgenommenen Verfahren eine Entscheidung getroffen haben.

Terminiert ist die Sache nach Auskunft des Gerichts noch nicht. „Wir sind so stark belastet, dass das wohl erst im nächsten Jahr der Fall sein wird“, so ein Sprecher. Im Zweifelsfall müsse ein Eilverfahren angestrengt werden. Die Verwaltung hat mittlerweile schriftlich Stellung zur neuerlichen Klage genommen. „Wir sind der Auffassung, dass die Akten nicht entscheidend für den Streit sind“, so Sprecher Thomas Sprenger.