Zur Sicherung der Daten werden die elektronischen Sendungen besonders verschlüsselt. Außerdem müssen die Absender ihre Identität mit einer Chipkarten (Lesegerät am PC) und einem Geheimcode nachweisen.
Wann die Digitalisierung auch verbindlich bei der Staatsanwaltschaft und den Strafkammern Einzug hält, steht noch nicht fest. Möglicherweise aber erst nach 2022. Dazu gibt noch keinen Gesetzesbeschluss.