Bochum-Wiemelhausen. . Islamischer Kulturverein unterliegt vor Gericht. Betrieb des Gotteshauses an der Querenburger Straße wird von der Stadt aber weiter geduldet.
Der Betrieb der Moschee an der Querenburger Straße steht weiter auf der Kippe: Der Islamische Kulturverein, der das Gebetshaus seit dem Jahr 2008 betreibt, ist mit einer Klage gegen eine Nutzungsuntersagung der Stadt gescheitert. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies die Klage jetzt ab.
Wie berichtet, hat die Stadt bereits 2012 eine Nutzungsuntersagung gegen den Islamischen Kulturverein ausgesprochen, weil mehrere Vorschriften in dem Gebäude nicht eingehalten worden seien. So sei bei Ortskontrollen während des Freitagsgebets festgestellt worden, dass sich wesentlich mehr Menschen als erlaubt in dem Gebäude befunden hätten. Ebenfalls sei gegen nächtliche Ruhezeiten verstoßen worden.
Direkt am Tag nach der Zustellung des Urteils haben sich Vertreter der Gemeinde und der Stadtverwaltung getroffen, um „in sehr positiver Atmosphäre“, wie beide Seiten betonen, das weitere Vorgehen zu erörtern. „Die Stadt ist darum bemüht, gemeinsam mit uns Lösungen zu finden“, sagt Yassin Arras, Vorstandsmitglied des Kulturvereins.
„Probleme gut im Griff“
Bis es soweit ist, wird der Betrieb der Moschee weiter geduldet: „Die Gemeinde hat gezeigt, dass sie die Probleme, die in dem Gebäude auftraten, mittlerweile gut im Griff hat“, sagt Ulf Dannehl, Referent des Oberbürgermeisters Thomas Eiskirch (SPD). „Wir sehen also keinen Handlungsbedarf, um die Nutzungsuntersagung direkt in Kraft treten zu lassen.“ Auf die Zahl der Gläubigen würde gut geachtet, und auch die nächtlichen Ruhezeiten würden eingehalten. „Im Winter gibt es bei uns ohnehin keine Nachtgebete“, meint Yassin Arras. „Da beginnt das letzte Gebet um 19 Uhr.“
Kulturverein will in Revision gehen
Derweil sucht der Islamische Kulturverein weiter nach einem neuen Standort für seine Moschee. Ob es sich dabei um den Umzug in ein leer stehendes Gebäude oder um einen kompletten Neubau handeln könnte, ist noch offen. „Wir schauen in alle Richtung“, sagt Yassin Arras. Spätestens im Frühjahr oder Sommer soll Klarheit darüber herrschen, wohin es die Gemeinde zieht. „Der Umzug könnte dann relativ schnell gehen.“
Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts legt die Gemeinde trotzdem Einspruch ein: „Das müssen wir notgedrungen tun, damit die Nutzungsuntersagung nicht plötzlich in Kraft tritt“, sagt Yassin Arras. „Dazu ist uns juristisch geraten worden.“