Hofstede. Stadt will Industriebrache reaktivieren, und dabei die Anwohner der Konsumstraße durch Grüngürtel abschotten. Schrottplatz soll verlagert werden.
Die Stadt will die Indu-striebrache GMU-Gelände wiederbeleben für Gewerbeunternehmen. Und diesmal will sie alles richtig machen, denn schon zweimal hat das Oberverwaltungsgericht (1995 und 2011) alte Bebauungspläne mit dem selben Ziel gekippt. Beim ersten Mal wurde zu wenig Rücksicht auf die angrenzende Wohnbebauung genommen, beim zweiten Mal lagen dem geplanten Verkehrsanschluss an die Dorstener Straße fehlerhafte Verkehrs- und Immissionsbetrachtungen zugrunde.
Der Bezirk Mitte erörtert am 3. November nun den neuen Bebauungsplan („Gewerbegebiet Hofstede“), den Beschluss fällt der Planungsausschuss am 19. November. Im Verfahren geht um den Anschluss des Gebietes an das angrenzende Verkehrsnetz. Geprüft werden auch die mögliche Abbindung der Straße In der Provitze zwischen Gewerbe und Wohnen, eine zusätzliche Anbindung des Hannibal-Geländes und die mögliche Querung der Glückaufbahntrasse. Um nicht erneut vor Gericht zu scheitern, soll es diesmal mehr Grün und weniger Gewerbe geben: zur Wohnsiedlung Konsumstraße hin wird die vorhandene Grünverbindung erweitert. Die ehemalige Bahnstrecke im Süden des Areals soll als Park angelegt werden.
Der Bebauungsplan schließt die Ansiedlung von Einzelhandel, Schrottplätzen, Vergnügungsstätten und sexuellen Dienstleistungen aus, ebenso wie Speditionen oder Omnibusbetrieben. Zulassen will die Stadt nur noch emissionsarme Betriebe. Voraussetzung für die Reaktivierung der Brachflächen ist die Sanierung der Altlasten durch die langjährige industrielle Nutzung, unter anderem die Aufbereitung flüssig-schlammiger Sonderabfälle durch die Firma „Ruhr-Schwefelsäure“. Teilweise wurde der bereits genehmigte Sanierungsplan umgesetzt, doch gegenwärtig ruhen die Arbeiten.
Die für den Anschluss an die Dorstener Straße benötigte ehemalige Bahnanlage Salzstrecke ist Eigentum der Stadt. Die künftige Gewerbefläche liegt in Privatbesitz von Werner Bauer; der Eigentümer ist primär Begünstigter der Planung. Die Verfahrenskosten, einschließlich der für das erforderliche Gutachten und die Sanierung, soll daher der Privateigentümer tragen. Ihn will die Stadt zur Übernahme der restlichen Sanierungen verpflichten. Zudem soll er den störenden Schrottplatzbetrieb, gegen den die Nachbarn der direkt angrenzenden Konsumstraße seit langen Sturm laufen, verlagern; die Neuansiedlung dieses oder eines vergleichbaren Betriebes wird rechtlich unterbunden.
Dazu Barbara Gottschlich, Sprecherin der Stadt: „Der Schrottplatz ist genehmigt. Einschränkungen musste der Betreiber bisher nicht hinnehmen, da, wie verschiedene Überprüfungen in der Vergangenheit gezeigt haben, die Aktivitäten auf dem Grundstück durch die erteilte Baugenehmigung abgedeckt sind. Gleichwohl kommt es offensichtlich immer wieder zu verkehrlichen Problemen. Im Rahmen der geplanten Neustrukturierung des Gebietes ist vorgesehen, den Schrottplatz zu verlagern.“ Wann das passiert, sei noch offen.
Außerdem muss der Eigentümer seine Protestplakate gegen die Stadt entfernen und anhängige Klagen zurückziehen.
Freiraum schonen, Brachflächen nutzen
Mit der gewerblichen Wiedernutzung der ehemals gewerblich-industriell genutzten Fläche und damit der Revitalisierung von Brachflächen wird den städtischen Zielsetzungen der Innenentwicklung und der Schonung des Freiraums entsprochen.
Bei Bedarf soll eine externe Rechtsanwaltskanzlei die vertraglichen Regelungen und das weitere Bebauungsplanverfahren begleiten bzw. prüfen.