Bochum. . Fast zwei Jahre nach einem Kindermord hat der Bundesgerichtshof die Höchststrafe gegen einen 41-jährigen Bochumer bestätigt: lebenslänglich.
- Ein Kindermörder aus Bochum muss endgültig eine lebenslange Haftstrafe verbüßen
- Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Bochumer Schwurgerichts bestätigt
- Der Täter hatte die zweijährige Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin erstickt
Eines der abgründigsten Verbrechen der vergangenen Jahrzehnte in Bochum ist jetzt endgültig geklärt. Der Bundesgerichtshof hat jetzt das Bochumer Urteil gegen einen 41-jährigen Handwerker wegen eines Kindesmordes in vollem Umfang für rechtskräftig erklärt. Der Bochumer muss eine lebenslange Haftstrafe verbüßen. Außerdem wurde eine „besondere Schwere der Schuld“ festgestellt. Damit wird eine vorzeitige Entlassung nach frühestens 15 Jahren ganz erheblich erschwert.
Der heimtückische Mord hat gezeigt, zu welcher Boshaftigkeit, Kälte und Gnadenlosigkeit ein Mensch fähig sein kann. Der Täter, damals Hausmeister im Polizeipräsidium, hatte in der Nacht des 23. November 2014 in der gemeinsamen Wohnung in Riemke die zweijährige Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin (29) mit einem Kissen oder Wäschestück erstickt, als sie schlief. Dabei drückte er sein Knie in den wehrlosen kleinen Leib. Kurz zuvor hatte er die Kindesmutter extra in die Badewanne geschickt, um ihre Tochter ungestört töten zu können. Kurz nach der Tat wollte er Sex mit seiner Partnerin und bekam ihn auch. Am Morgen danach entdeckte die völlig arglose Frau ihr totes Kind und brach psychisch völlig zusammen.
Aussage der Kindesmutter vor Gericht war extrem bewegend
In ihrer Aussage vor Gericht war der ungeheure Schmerz über den Verlust ihres Kindes intensiv zu spüren. Niemand, der damals im Saal war, wird diese Szenen vergessen.
Das Gericht schilderte den Täter als herrschsüchtig, machtgierig, hinterhältig, wichtigtuerisch und selbstverliebt. Laut Urteil tötete er das Kind, weil es seiner Ansicht nach seiner Beziehung mit der Mutter im Wege stand. Er wollte mit ihr nach Holland auswandern, aber wegen des Kindes ging das nicht, so dass die Mutter absagte. Deshalb rächte er sich an ihr, indem er ihr Kind umbrachte. Der Mann habe geglaubt, so der Richter im Urteil, „dass er, wenn das Kind tot sei, ungestört, sorgenfrei und glücklich“ mit der Frau leben könne.
Der Angeklagte hatte im Prozess seinen 14-jährigen leiblichen Sohn der Tat bezichtigt. Dafür ließ er aus dem Gefängnis heraus sogar einen Geständnisbrief mit der vermeintlichen Unterschrift seines Sohnes fälschen. Dieser habe das Kind erstickt, weil es so geschrien habe, hieß es darin. Das war aber eine eiskalte Lüge seines Vaters, des wahren Täters.