Bochum. . Mit der Heizperiode beginnen auch wieder Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermietern wegen Pilzen an den Wänden. Anwaltverein gibt Tipps

  • Schimmelbefall in Wohnungen sollten Mieter unverzüglich dem Vermieter melden.
  • Sonst können Rechte des Mieters, etwa zur Mietminderung, verloren gehen.
  • Auf keinen Fall sollt ein privater Gutachter engagiert werden, rät der Bochumer Anwaltverein.

Mit dem Fallen der Blätter und der Temperaturen beginnt auch wieder die Schimmelzeit in vielen Wohnungen – und damit zwangsläufig auch der Streit, wer an dem hässlichen Pilz an den Wänden die Schuld trägt.

Schimmelbefall gehört zu den Hauptursachen, warum sich Mieter und Vermieter in die Haare bekommen. Beide Seiten schieben sich die Verantwortung für das Problem dann oft gegenseitig zu. Der Mieter sagt: Es liegt ein Baumangel vor. Der Vermieter sagt: Der Mieter lüftet zu wenig und heizt nicht richtig.

Was auch immer der wahre Grund ist: Der Vorsitzende des Bochumer Anwaltvereins, Jürgen Widder, rät, umgehend den Vermieter über einen Schimmelbefall zu informieren. „Wenn ein Mieter gegen die Anzeigepflicht verstößt, kann er seine Rechte verlieren, also etwa jene zur Mietminderung.“ Habe sich der Schimmel in der Zwischenzeit ausgeweitet, könnten erhöhte Kosten für die Beseitigung dem Mieter aufgebürdet werden.

Am Ende muss der alles bezahlen, der den Prozess verliert

Selbst wenn sich der Mieter sicher sei, keine Schuld am Schimmelbefall zu tragen, sollte er „auf keinen Fall privat einen Gutachter beauftragen“, rät Widder. Sollte der Streit vor Gericht landen, würde der Richter ohnehin einen Sachverständigen beauftragen, der Schadensbild und -ursache vor Ort bewerte. „Beauftragen Mieter hingegen einen Privatgutachter, könnten sie Schwierigkeiten haben, die von ihnen verauslagten Sachverständigenkosten vom Vermieter zurückzuerhalten“, so Widder. Vor Gericht trägt hingegen grundsätzlich der Vermieter die Beweislast, dass kein Baumangel vorliege, so dass er den vom Gericht beauftragten gerichtlichen Sachverständigen zunächst vorfinanzieren muss. Am Ende muss der alles bezahlen, der den Prozess verliert.

Mieterverein hilft aus

Sollte tatsächlich ein Baumangel vorliegen, kann gesetzlich die Miete gekürzt werden, erklärt Widder. „Und das in der Höhe der so genannten Gebrauchsbeeinträchtigung.“ Die Mietminderung gelte auch rückwirkend.

Um die wahren Ursachen für Schimmel herauszufinden, bietet der Bochumer Mieterverein als Hilfe eine Feuchtigkeitsmessung an; die sei „sehr preiswert“. Diese Messungen könnten zwar kein Gutachten ersetzen, jedoch könnten sie „wichtige Aufschlüsse darüber geben, wie ein Sachverständigengutachten höchstwahrscheinlich ausfallen wird“ und welches Prozessrisiko der Mieter eingehe. Denn: „Das Gericht entscheidet in der Regel nach Gutachten“, so der Mieterverein.