Bochum. . Vor dem Landgericht beginnt am Montag der Prozess gegen den ehemaligen Topagenten Werner Mauss. Vorwurf: Steuerhinterziehung.

  • Am Montag, 26. September, beginnt in Bochum der Prozess gegen den Ex-Topagenten Werner Mauss.
  • Ihm wird vorgeworfen, rund 15 Millionen Euro Steuern zwischen 2003 und 2015 hinterzogen zu haben.
  • Die Anklage resultiert aus Ermittlungen wegen einer angekauften CD mit Schweizer Bankdaten.

Die ganze Geschichte mit den brisanten Steuer-CDs begann in Bochum schon vor rund 16 Jahren. Da bekam die Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität die erste CD mit den Namen von deutschen Anlegern, die ihr Vermögen in Liechtenstein versteckt hatten. Es folgen mehrere weitere CDs aus Liechtenstein, Luxemburg und der Schweiz. Im Zuge dieser Ermittlungen musste als erster Prominenter im Jahr 2009 Ex-Postchef Klaus Zumwinkel in Bochum wegen Steuerhinterziehung auf die Anklagebank. Am heutigen Montag folgt der nächste bekannte Name: Ex-Topagent Werner Mauss.

Medien aus der ganzen Republik werden heute im Bochumer Landgericht den Blick auf den 76-Jährigen richten, der heute fast nur noch älteren Menschen bekannt ist. Große Zeitungen titelten zuletzt: „Deutschlands geheimster Agent“, „Der deutsche James Bond“, „Das Phantom“ oder „Werner Mauss alias Claus Möllner alias Dieter Koch alias Richard Nelson“.

Der Prozess vor der 2. Strafkammer wird aber ein anderer werden als bei Zumwinkel: länger, schwieriger, umfangreicher und umstrittener. Der Postchef war geständig, ca. eine Million Euro dem Fiskus vorenthalten zu haben. Mauss hingegen wird die Hinterziehung von mehr als 15 Millionen Euro Steuern und Soli-Betrag zwischen 2003 und 2015 vorgeworfen – und er soll nicht geständig sein.

Land NRW kaufte elf CD für 17,9 Millionen Euro - und kassierte 2,1 Milliarden Euro

Die Bochumer Ermittler hatten ihn bei ihren Ermittlungen ins Visier genommen, die sie seit 2012 anhand von Schweizer Bankdaten führen. Das Land NRW hatte eine CD mit Daten der Bank UBS angekauft. Seitdem hat die Staatsanwaltschaft in diesem Komplex Verfahren gegen 2009 Beschuldigte eingeleitet und bereits 17 Anklagen erhoben beziehungsweise Strafbefehle beantragt, die meist schon rechtskräftig sind. Viele Verfahren wurden eingestellt gegen Geldauflagen von insgesamt mehr als 18,2 Millionen Euro. Das Geld fließt an wohltätige Einrichtungen und den Staat.

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Im Ermittlungskomplex Luxemburg wurde und wird gegen 2653 Beschuldigte ermittelt. Auch hier hat die Staatsanwaltschaft 17 Anklagen bzw. Strafbefehle erwirkt. Zusammen mit dem Liechtensteiner Komplex hat die Staatsanwaltschaft bereits Verfahren gegen über 6000 deutsche Anleger eingeleitet. Allein die Geldauflagen, die die Behörde den Beschuldigten als Bedingung für eine Verfahrenseinstellung aufgedrückt hat, belaufen sich auf mehr als 70 Millionen Euro.

Für das Land ist der CD-Ankauf extrem rentabel: Für bisher insgesamt elf CDs hat es 17,9 Millionen Euro bezahlt – aber Einnahmen in Höhe von 2,1 Milliarden erzielt, vor allem durch Steuernachzahlungen und Selbstanzeigen.

Ins Gefängnis musste aufgrund der Bochumer Steuerermittlungen bisher niemand. „Dazu ist uns nichts bekannt“, sagte Oberstaatsanwältin Cornelia Kötter der WAZ. Selbst in U-Haft hätten „weniger als zehn“ gesessen.