Die Lage ist verworren. Wer die vermutlich dreistellige Zahl haupt- und nebenberuflich tätiger Sicherheitskräfte mit einem Vertrag hätte ausstatten müssen, ihnen pünktlich Lohn bezahlen und sämtliche Sozialleistungen hätte abführen müssen, ist noch unklar. Womöglich werden sich bald Gerichte damit beschäftigen.
Bestätigt sehen sich jene Kritiker, die schon zu Beginn der überfallartigen Zuweisung von Flüchtlingen gefordert haben, Leistungen wie die Miete oder den Kauf von Unterkünften oder die Vergabe von Sicherheitsleistungen genau zu prüfen und ständig zu kontrollieren.
Und noch eines steht fest: Mag die Stadt auch ihren Vertrag mit einem Partner geschlossen haben, der auf den ersten Blick mit den sich abzeichnenden Machenschaften nichts zu tun hat. Sich auf den Standpunkt zu stellen, es beim Verweis auf den Vertragspartner belassen zu können, ist ein Wegducken, das sich eine Kommune nicht leisten darf – schon gar nicht in so einem sensiblen Bereich wie der Sicherheitsleistung in Flüchtlingsunterkünften.
Bochum muss für Aufklärung sorgen. Im Übrigen darf sich auch die Bezirksregierung bestätigt fühlen. Die hatte im Spätherbst 2015 angeordnet, dass Sicherheitsleistungen in Flüchtlingseinrichtungen nicht mehr an Subunternehmer vergeben werden dürfen. Mit Recht.