Bochum. In Bochum und anderen Städten prostieren Flüchtlinge seit Wochen gegen ein neues Gesetzt, das ihnen den Umzug in andere Bundesländer vorschreibt.

  • Die Wohnsitzbeschränkung im Integrationsgesetz schreibt Flüchtlingen vor, wo sie leben dürfen
  • In Bochum protestieren seit Tagen Flüchtlinge gegen diese Auflage
  • Jetzt hat die Stadt Bochum ihnen bis zum 1. Dezember einen Aufschub gewährt

Die seit einigen Tagen vor dem Rathaus protestierenden Flüchtlinge, die gegen die im neuen Integrationsgesetz festgelegte Wohnsitzbeschränkung protestieren, können vorerst aufatmen. Zumindest bis zum 1. Dezember wird die Stadt jenen etwa 800 Menschen, die zwischen dem 1. Januar und dem 5. August 2016 nach Bochum gekommen sind und die theoretisch unter die rückwirkend bis Jahresanfang geltende Wohnsitzbeschränkung fallen, keine Aufforderung schicken, die Stadt zu verlassen.

Dies hat der Verwaltungsvorstand am Dienstag entschieden, nachdem das NRW-Innenministerium angekündigt hat, bis zum 1. Dezember eine Ausführungsbestimmung zum aktualisierten Integrationsgesetz vorzulegen. Die Kommunen hatten ein solches Papier angemahnt, bislang gehen sie zum Teil unterschiedlich mit der Wohnsitzbeschränkung um.

Kritik am bisherigen Vorgehen

In den vergangenen Tagen hatten Bochumer Parteien und Organisationen ihr Unverständnis darüber geäußert, dass Flüchtlinge, deren Integration mit Sprachkursen, Kindergarten- oder Schulbesuchen und anderen Maßnahmen bereits begonnen haben, die Stadt wieder verlassen sollen.

Als „Irrsinn“ hatte dies etwa Uli Pieper, Vorsitzender der Vereins für multikulturelle Kinder- und Jugendhilfe sowie Migrationsarbeit (IFAK) bezeichnet.

Stadtsprecher Thomas Sprenger betont derweil, dass jene Flüchtlinge, die nach Verabschiedung des neuen Gesetzes am 6. August nach Bochum gekommen sind und denen im Rahmen des Asylverfahrens ein anderer Aufenthaltsort zugewiesen wurde, weiterhin von der Ausländerbehörde aufgefordert werden, in die betreffende Stadt umzuziehen.