Bochum. . Nach einem Sekundenschlaf auf der A40 hat das Amtsgericht einen Autofahrer zu 3500 Euro Geldstrafe und Führerscheinentzug verurteilt.

  • 46-jähriger Bochumer nickte am Steuer seines Wagens ein
  • Der Mann fuhr auf der A40 gegen eine Fahrbahnbegrenzung
  • Das Amtsgericht bewertet den Sekundeschlaf schwerer als eine Alkoholisierung

Nach einem folgenschweren Sekundenschlaf auf der Autobahn hat das Amtsgericht Bochum am Montag einen Mechaniker (46) zu einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro verurteilt (70 Tagessätze). Außerdem muss der Bochumer weitere fünf Monate auf seinen Führerschein verzichten. Schon kurz nach dem Vorfall am 20. März hatte die Polizei ihm die Fahrerlaubnis abgenommen.

Der straf- und verkehrsrechtlich bisher unbescholtene Mann fuhr damals um 4 Uhr mit einem VW auf der A40 in Bochum in Richtung Essen. Plötzlich nickte er ein und prallte gegen eine Fahrbahnbegrenzung. Wieder aufgewacht, flüchtete er. Erst am Tag darauf stellte er sich der Polizei. Der Sachschaden an der Begrenzung betrug mehrere tausend Euro.

Einnicken gefährlicher als Alkoholisierung

Das Gericht verurteilte ihn wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht. Er hätte merken müssen, dass er zu müde war, um sicher Auto zu fahren. Zudem sei der Sekundenschlaf sogar gefährlicher als eine Alkoholisierung, weil man dann am Steuer überhaupt nichts mehr mitbekäme.

Der Angeklagte nahm das Urteil an. Dass die Unfallursache ein Sekundenschlaf war, beruht auf seinen eigenen Angaben. Das Gericht glaubte ihm aber.