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17 000 Hunde gibt es in Bochum, und die brauchen Auslauf. Toben können sie auf neun städtischen, frei zugänglichen Hundewiesen, quer über das Stadtgebiet verteilt.

Sie finden sich auf der eingezäunten Grünanlage Auf der Heide/Opelring (Altenbochum), im Grünzug Ölbachtal zwischen Wittener Straße und Ümminger See (Langendreer), am Wiesental östlich der Wasserstraße/Wiesenstraße (Wiemelhausen), im Park Westerholt zwischen Westerholtstraße und Schattbachstraße (Querenburg), in der eingezäunten Grünanlage Schmechtingwiese im Bereich Wielandstraße (Grumme), im Grünzug Nord an der Ortelsburger Straße (Hofstede) sowie der eingezäunten Grünanlage Henrietten-straße (Mitte). Ganz neu gebaut ist die Hundewiese in der Grünverbindung Goldhamme nahe der Wattenscheider Straße (Goldhamme).

Ohne Leine laufen dürfen die Hunde außerdem, sofern sie weder Tiere noch Menschen gefährden, auf den befestigten Wegen in Landschaftsschutzgebieten und in den Wäldern wie das Weitmarer Holz – auch, wenn sich immer mal wieder Spaziergänger darüber beschweren. „Gefährliche Hunde“ und „Hunde bestimmter Rassen“ laut Landeshundegesetz dürfen auf Hundewiesen und in Landschaftsschutzgebieten nur dann frei laufen, wenn sie eine entsprechende Ausnahmegenehmigung haben.

Leinenpflicht gilt in U-Bahnanlagen, Fußgängerzonen sowie auf Straßen und Plätzen mit viel Publikumsverkehr, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden, Schulen und Kindergärten sowie in Park- und Grünanlagen und in Naturschutzgebieten. Bei Verstößen gegen die Leinenpflicht kann ein Verwarngeld erhoben werden. Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes werden künftig verstärkt in den Naturschutzgebieten unterwegs sein, um Verstöße zu ahnden. Für „gefährliche Hunde“ und Hunde bestimmter Rassen und Größen gelten Sonderregeln.

Es gibt aber auch generell „hundefreie Zonen“ wie Spiel- und Bolzplätze, Spiel- und Liegewiesen, Frei- und Schwimmbäder, Pausen-, Schul- und Friedhöfe.

Etwa vier Tonnen Kot hinterlassen Bochumer Hunde täglich, die Hundesteuer kann die Kosten der Entsorgung bei weitem nicht decken. Björn Sperber vom Ordnungsamt: „Das Hinterlassen von Hundekot kostet ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro. Hundebesitzer können ihn mit jedem kleineren Plastikbeutel entfernen. Spezielle Beutel bieten Tierhandlungen an.“ Beim Bürgertelefon des Ordnungsamtes unter der Telefonnummer 0234 / 910-40 00 können sich Bürger melden, wenn sie Hinweise zu Störungen wie etwa unangeleinte Hunden in Grünanlagen haben.

Das Kunstmuseum bietet am 25. August, 17 Uhr, eine spezielle Führung, „Guck mal, Kunst mit Hund“, mit der Kunsthistorikerin Dr. Claudia Posca an (Eintritt frei, Treff am Museumseingang): ein Spaziergang gemeinsam mit dem Hund zu den Skulpturen im öffentlichen Raum. Anmeldung: Tel. 0234/910-4230.