Bochum. Nach dem Tod ihres Vaters, erbten vier Geschwister 24.000 Euro Schulden. Die Rückzahlung muss nicht sein, sagen einige Anwälte nach WAZ-Bericht.
- Die Geschwister, die Schulden von ihren Eltern geerbt haben, können hoffen, einer Rückzahlung zu entgehen
- Anfechtung der Fristversäumung sei möglich
- Silvia C. und ihre drei Brüder warten derweil ab, wie die Deutsche Bank reagiert
Die Geschwister, die von ihren Eltern eine gewaltige Schuldenlast geerbt haben, können doch noch hoffen, einer Rückzahlung zu entgehen.
Wie berichtet, soll die Familie bis Freitag 24 000 Euro an die Deutsche Bank überweisen: den Rest eines 33 500-Euro-Darlehens, das die Eltern 2013 aufgenommen hatten. Zwar hatten die Nachfahren nach dem Tod des Vaters 2015 dessen Erbe ausgeschlagen, nicht aber das der 2014 verstorbenen Mutter, die den Kreditvertrag mit unterschrieben hatte. Die Bank sieht sie deshalb für das Darlehen in der Pflicht.
"Juristisch nicht haltbar"
Das sei juristisch nicht haltbar, entgegnet Erich Eisel vom Vorstand des Anwalt- und Notarvereins. „Es ist unzutreffend, dass Erben völlig uneingeschränkt für die Schulden der Erblasser haften, wenn sie die sechswöchige Ausschlagungsfrist versäumt haben“, erklärt der Anwalt. Möglich sei eine Anfechtung der Fristversäumung. Zudem hätten Erben „immer die Möglichkeit, die so genannte Dürftigkeitseinrede zu erheben. Damit entfällt die Haftung mit dem eigenen Vermögen“, so Eisel. Heißt: „Wer nichts vom Nachlass erhalten hat, muss auch nicht befürchten, persönlich für die Schulden der Verstorbenen zu haften.“
Mit fachlicher Hilfe warten auch die Anwälte Gerhard Ayasse und Burkhardt Jordan auf. Sie raten den Geschwistern zu einer Nachlass-Insolvenz, die sie per Formblatt beim Amtsgericht beantragen könnten. Das Verfahren eröffne die Chance einer Haftungsbeschränkung. Burkhardt Jordan, der auf Erbschaftsrecht spezialisiert ist, bietet der Familie dabei auch seine Hilfe an.
Silvia C. und ihre drei Brüder warten derweil ab, wie die Deutsche Bank reagiert – insbesondere, ob das Geldinstitut von seiner Forderung abrückt, das Restdarlehen auf einen Schlag zurückzuzahlen. Nach Erscheinen des WAZ-Berichts hat sich die Frankfurter Zentrale am Dienstag bei der Familie gemeldet, schildert die Tochter, die zuvor „nur gegen verschlossene Türen gerannt ist“. Kurzfristig wurde noch für diese Woche ein Gesprächstermin vereinbart. „Das gibt uns neue Hoffnung.“